Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaates (RLBau) eingeführt
Bekanntmachung
![Thüringer Staatsanzeiger, Bild: Architektenkammer Thüringen](../../getmedia.php/_media/akt/201711/29511v0-orig.jpg?w=1200)
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2011 hat das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 40/2011 die Einführung der „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaats Thüringen (RLBau)“ bekannt gegeben.
„… Im Abschnitt K 13 der RLBau ist die Anwendung der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) für den Landesbau geregelt …“
Den Richtlinientext können Sie der Veröffentlichung auf der Homepage des TMBLV unter nachfolgendem Link entnehmen: http://www.thueringen.de/de/tmblv/shkv/rlbau/
Die Dienstanweisung-Bau Thüringen (DABau) tritt gleichzeitig außer Kraft.