Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR)
Am 1. Januar 2016 trat eine neue Richtlinie in Kraft
Der Freistaat Thüringen gewährt nach diesen Richtlinien und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen den Städten und Gemeinden Städtebaufördermittel des Bundes und des Landes sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Die Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen wurden im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 3/2016, auf den Seiten 83 bis 169, veröffentlicht. Sie traten am 01.01.2016 in Kraft und treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Mit dem Inkrafttreten nach Satz 1 tritt die ThStBauFR vom 01. Juni 2013 (ThürStAnz Nr. 3/2013 S. 73 ff.) außer Kraft.
Weitere Informationen: www.thueringen.de/th9/tmil/bau/sw/staedtebau/