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Richtlinie zur Änderung der Thüringer Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR)

Änderungen traten am 1. April 2017 in Kraft

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Der Freistaat Thüringen gewährt nach diesen Richtlinien und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen den Städten und Gemeinden Städtebaufördermittel des Bundes und des Landes sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Die Richtlinie zur Änderung der Thüringer Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR) wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017, auf den Seiten 591 bis 606, veröffentlicht. Sie trat am 01.04.2017 in Kraft.

Weitere Informationen: www.thueringen.de/th9/tmil/bau/sw/staedtebau/

veröffentlicht am 24.05.2017 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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