Satzungsänderungen / Neue Bekanntmachungsorgane für Mitteilungen des Versorgungswerkes
Mitteilungen zum Versorgungswerk
1) Satzungsänderungen
Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen hat in ihrer Sitzung am 17.09.2025 Satzungsänderungen beschlossen.
Die Rechtsaufsichtsbehörde, das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL), hat im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) sowie den für die Rechtsaufsicht und die Versicherungsaufsicht zuständigen obersten Landesbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, des Freistaates Thüringen und des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 17.10.2025, AZ 53-2501/51/2-2025/50135, die Beschlüsse der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen vom 17.09.2025 über die nachfolgenden Änderungen der Satzung genehmigt.
Die ausgefertigten Änderungen der Satzung werden nachfolgend verkündet. Sie treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Architektenblatt in Kraft.
§ 1 Abs. 6 wird geändert und lautet jetzt wie folgt:
Bekanntmachungen des Versorgungswerkes erfolgen durch Veröffentlichungen auf den Websites der beteiligten Kammern. Hierbei ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens bekanntzugeben.
§ 45 wird ergänzt und lautet jetzt wie folgt:
Die Satzung tritt am Tage nach der Verkündung im Deutschen Architektenblatt in Kraft. Für Änderungen der Satzung gilt § 1 Absatz 6.
2) Neue Bekanntmachungsorgane für Mitteilungen des Versorgungswerkes
Mit Inkrafttreten der o. g. Satzungsänderungen endet die Veröffentlichungspflicht von Bekanntmachungen zum Versorgungswerk im Deutschen Architektenblatt (DAB). Die Änderung wurde vorgenommen, weil künftig ein monatliches Erscheinen des DAB nicht sichergestellt wird. Somit könnten Satzungsänderungen nicht zeitnah veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Die Staatsverträge mit dem Freistaat Thüringen und mit dem Land Sachsen-Anhalt sowie die Anschlussatzung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern schreiben die Veröffentlichung von Mitteilungen zum Versorgungswerk in den Bekanntmachungsorganen der jeweiligen Architektenkammern vor.
Die Architektenkammern Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben als Bekanntmachungsorgan jeweils die eigene Website festgelegt. Dies gilt jetzt auch für die Bekanntmachungen des Versorgungswerkes.
Ungeachtet der rechtlichen Erfordernisse wird das Versorgungswerk über eigene Angelegenheiten unter www.vwaks.de und bis auf Weiteres noch im DAB informieren.
Auf der Website des Versorgungswerkes finden Sie die Satzung mit allen Änderungen als vollständiges Leseexemplar sowie Antworten auf viele Fragen rund um die Teilnahme: www.vwaks.de