Satzungsänderungen traten Anfang Dezember 2015 in Kraft
Mitteilung zum Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen hat in ihrer Sitzung am 16. September 2015 wichtige Satzungsänderungen beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde – das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) – hat im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) sowie den für die Rechtsaufsicht und die Versicherungsaufsicht zuständigen obersten Landesbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, des Freistaates Thüringen und des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 3. November 2015, AZ 52-2691.50/7, die Beschlüsse der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen vom 16. September 2015 über die Änderungen der Satzung genehmigt.
Die ausgefertigten Satzungsänderungen finden Sie beigefügt auf den Seiten 43 bis 45 im Regionalteil Sachsen des Deutschen Architektenblatts Ausgabe 12/2015. Sie traten am Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Architektenblatt in Kraft.
Die aktuelle Satzung des Versorgungswerkes finden Sie ebenfalls beigefügt.
Weitere Informationen, wie beispielsweise die Beitragssätze für 2016, finden Sie auf der Website des Versorgungswerkes unter: www.vwaks.de