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„Schneller bauen – aber richtig“: Architektenkammer warnt vor falschen Abkürzungen im Bauwesen und präsentiert Vorschläge zur Beschleunigung

Pressemitteilung der Architektenkammer Thüringen vom 13.08.2025

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Ines M. Jauck, Präsidentin der Architektenkammer Thüringen, Bild: AKT

Schnelleres Bauen ist ein zentrales Anliegen, um den Wohnraumbedarf in Thüringen zeitnah zu decken. Die Architektenkammer Thüringen begrüßt Maßnahmen, die Verfahren beschleunigen, mahnt jedoch an, dass Tempo nicht zulasten von Qualität, Sicherheit und Rechtsklarheit gehen darf.

Digitalisierung konsequent vorantreiben
Ein wichtiger Schritt ist die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens. Die Möglichkeit, amtsinterne Stellungnahmen parallel bearbeiten zu können, verkürzt die Bearbeitungszeiten immens. Perspektivisch sollte der Digitalisierungsprozess so erweitert werden, dass auch weitere notwendige Anträge – etwa zu Denkmalschutz oder Umweltschutz – gleichzeitig mit dem Bauantrag gestellt werden können. Das würde zu einer deutlichen Beschleunigung führen. Die Digitaloffensive, die durch das Digitalkabinett gestartet wurde, ist äußerst begrüßenswert.

Bauanträge gehören in fachkundige Hände
Kritisch sieht die Architektenkammer den Vorschlag, Bauanträge künftig auch durch Handwerksmeister einreichen zu lassen. Diese seien unverzichtbare Fachkräfte bei der Ausführung der Leistungen auf der Baustelle, stießen jedoch beim komplexen Antragsverfahren schnell an ihre Grenzen. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Nachbarrecht und Umweltrecht, Belange hinsichtlich der Erschließung und auch der Bauphysik erfordern vertiefte Fachkenntnisse, die typischerweise nur in der planenden Ausbildung vermittelt werden. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen: Fehlende Rechtskenntnisse und ein fehlender ganzheitlicher Blick auf das Bauvorhaben führen zu Nachforderungen der Bauverwaltung und zu Nachbesserungen der Bauvorlagen – und damit zu Zeitverlust statt Zeitgewinn.

Genehmigungsfiktion ausweiten
Bereits heute gilt nach § 65 Thüringer Bauordnung eine Genehmigungsfiktion mit einer Frist von drei Monaten für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im vereinfachten Verfahren, darunter fallen üblicherweise alle Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Architektenkammer empfiehlt, diese Regelung auch auf größere, reine Wohngebäude auszudehnen. Dies könnte einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsnot insbesondere in Ballungsräumen leisten.

Standards gezielt hinterfragen, aber richtig ansetzen
Die aktuelle Diskussion um das Absenken von Standards muss differenziert geführt werden. Die Thüringer Bauordnung regelt vor allem sicherheitsrelevante Aspekte wie Brandschutz und Standsicherheit. Sie lässt gemäß § 73 bereits heute Abweichungen zu. Für eine wirksame Beschleunigung sieht die Architektenkammer andere Hebel – insbesondere ein verbessertes Vertragsmanagement zwischen Bauherrschaft und Planenden. Unter der Maßgabe „sicher und dauerhaft“ sollte innovatives Planen ausdrücklich erlaubt und gefördert werden.

Fazit
Kammerpräsidentin Ines M. Jauck resümiert: „Schnelleres Bauen in Thüringen ist möglich – mit digitalisierten Verfahren, klaren Zuständigkeiten, fachgerechter Antragstellung und gezielten Anpassungen, die Qualität und Sicherheit nicht gefährden. Die Architektenkammer Thüringen steht bereit, diesen Weg gemeinsam mit Politik und Verwaltung konstruktiv zu gestalten.“

Kontakt

Dipl.-Kulturwiss. (Medien) Björn Radermacher
Telefon: (0361) 210 5020
radermacher@architekten-thueringen.de

veröffentlicht am 13.08.2025 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit, Pressemitteilungen

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