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Spezielle Neustarthilfe für Solo-Selbständige

Überbrückungshilfe III kommt

Information, Bild: AKT

Am 13. November 2020 einigten sich der Bundeswirtschafts- und der Bundesfinanzminister auf eine spezielle Neustarthilfe für Solo-Selbständige, die endlich den sogenannten Unternehmerlohn ermöglicht. Zusätzlich zur Erstattung von Fixkosten können Solo-Selbständige für die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021 eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro (pro Monat max. 714,29 Euro) für Lebenshaltungskosten, private Miete und die Krankenversicherung beantragen. Wenn auch die Höhe unter den Erwartungen und auch Bedürfnissen der meisten betroffenen Solo-Selbstständigen und kleinen Freiberufler-Einheiten bleibt, bedeutet er jedoch systematisch eine erste grundsätzliche Anerkennung eines „Unternehmerlohns“.

Weitere Informationen zur Antragstellung, Voraussetzungen und Umfang finden Sie hier. (bundesfinanzminsterium.de)

veröffentlicht am 25.11.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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