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Stellungnahme AKT und IngKT zum Entwurf LEP 2003

Gemeinsame Stellungnahme der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2003

an die Regionale Planungsstelle Mittelthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar


Zum Leitbild (Kapitel 1):
Thüringen braucht starke Regionen. Auf der Ebene von REK´s und Masterplänen soll mehr auf Eigenentwicklung und Regionalkompetenz gesetzt werden. Es sollen auch Wachstumsregionen in unmittelbarer Nachbarschaft zu zentralen Orten gestattet werden – im Sinne von Entwicklungs- und Ordnungsräumen.

Thüringen ist Teil eines "Europas der Regionen". Klarer kann formuliert werden, dass nur "moderne Agglomerationen" aus Städteverbünden mit Angeboten aus Grundlagen- und angewandter Forschung, Hochtechnologie, einem hohen Niveau an sozialer und kultureller Infrastruktur, guter Vernetzung und Anbindung mit technischer Infrastruktur sowie einer intakten Umwelt mit hohem Rekreationspotential Entwicklungschancen haben. Dieses Ziel sollte klarer definiert werden, als aus dem Begriff Technologiedreieck Jena, Ilmenau, Erfurt hervorgehen.

Die für Thüringen prognostizierte Bevölkerungsentwicklung sollte prägnanter dargestellt werden, da sie Grundlage für alle im Weiteren formulierten Ziele und Grundsätze ist. Die Bevölkerungszahl geht zurück, die Bevölkerungsstruktur verändert sich dramatisch, junge und qualifizierte Bürger verlassen das Land. Worin besteht das Ziel? Was wird dem entgegengesetzt?

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung sowie der Migrationstendenzen stellt sich die Frage, ob die Konvergenztheorie (Ausgleich zwischen Stärkeren und Schwächeren) weiterhin zugrunde gelegt werden kann. Muss nicht derzeit das Ziel darin bestehen, eine Balance zwischen regionalem Ausgleich und Wachstum
durch "Spitzenförderung" von Städten und Regionen, welche im gesamtdeutschen und europäischen Maßstab zukunftsfähig sind, angestrebt werden? Ausgleichsmaßnahmen können erst wieder bei stärkerem Wirtschaftswachstum forciert werden. Ungeachtet dessen muss jede Region ihre Berufung finden. In ländlichen Räumen ist eine Mindestversorgung zu sichern.

Zur Raumstruktur (Kapitel 2):
Siedlungsachsen: Ein Abgleich zwischen Achsen mit großräumiger Verbindung (Raumstruktur) und großräumiger Verbindungen (Verkehr) muss erfolgen (z.B. Sömmerda/ Erfurt – Sondershausen – Nordhausen, Eisenach – Meiningen, Saalfeld/Rudolstadt – Gera).

Raumkategorien: Die Ausweisung von Stadt-Umland-Räumen wird begrüßt. Sie sollte jedoch – um der Initiative der Kommunen auch wirklich Raum zu lassen – nicht gemeindegebietsgrenzenscharf erfolgen. Die Darstellung von geometrisch geformten Umlandbereichen (rosa Fläche), durchaus auch mit Überlappungen wäre u.E. sinnvoller.

Da die Bevölkerung abnimmt, wird als Folge, insbesondere die Bevölkerung im ländlichen Raum weiter ausgedünnt. Daher ist die Definition der künftigen Grundzentren im ländlichen Raum von großer Bedeutung, da sich in ihnen die künftige infrastrukturelle Entwicklung konzentrieren muss. Die Festsetzung dieser Zentren sollte nicht vordergründig auf ROP-Planungsebene delegiert werden, sondern im Rahmen abgestimmter REK´s und Masterpläne auf kommunaler Ebene entschieden werden – Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit.
Zentrale Orte: Grundsätzlich wird eine Reduzierung der Zentrenhierarchie auf drei Stufen und einer Differenzierung und wirtschaftlichen Förderung der Zentren nach ihren besonderen Eignungs- und Entwicklungsprofilen im Wettbewerb zu benachbarten Regionen (länderübergreifend) befürwortet.

Zum Inhalt allgemein: Dem LEP ist anzumerken, dass er keine Konflikte provozieren will. Es werden nur wenige "scharfe" Ziele fixiert und dafür mehr Inhaltliches in Grundsätzen formuliert bzw. auf die Ebene der Regionalpla-nung verwiesen. Es sind mehr Inhaltliche
Ziele setzen.

1.
Die großflächige Ausweisung von Windkraftanlagen ohne Hinterfragung von anderen technischen Lösungen der Alternativenergieerzeugung sollte zukünftig eingeschränkt werden. Vorhandene Standorte mit wirtschaftlicher Energieerzeugung sollen nur in weniger wertvollen Landschaftsräumen gefördert und im Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. In auszuwählenden Kulturlandschaftsbereichen ist hin-gegen ein striktes Verbot zur Erstellung solcher Anlagen von Landesseite, also im LEP, festzusetzen. Eine Prüfung der Nachhaltigkeit dieser Vorhaben auf ihre Wirtschaftlichkeit ohne Subventionen sowie die Gewährleistung des Rückbaus und der Entsorgung aufgegebener Anlagen und Standorte ist wesentlich tiefgründiger zu führen und bereits mit der Genehmigung festzusetzen.

Zu den großflächigen Industrie- und Gewerbeflächen (ab ca. 50 ha) ist ein Standorttatlas zu erarbeiten. Der Vollzug der Eingriffsregelung ist in den ROPs durch "Ausgleichs-Pool-Flächen" unabhängig vom Ort des Eingriffs in sinnvoll zusammenhängenden Maßnahmengebieten zu vollziehen.

2.
Der Landschaftsschutz, die Entwicklung und der Erhalt von zusammenhängenden Landschaftsteilen ist unbedingt zu befürworten. Dies ist nicht im Widerspruch zu extensiven Wirtschaftsstandortentwicklungen zu sehen, sondern kreativ in diese einzubinden.

3.
Das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung muss Grundlage und Handlungsmaßstab der Landesplanung in seiner Gesamtheit und in seinen Teilräumen für eine dauerhaft Wirtschafts-, Umwelt- und sozialver-trägliche Entwicklung sein.

Berufpolitik:
Es ist zu begrüßen, dass im Teil 6 – Verwirklichung der Raumordnungspläne – mit Regionalmanage-ment und REK`s Tätigkeitsfelder für Stadt-/Regionalplaner fortgeführt werden.

Der Kultur, insbesondere der Baukultur, wird kein Raum eingeräumt. Sind aber nicht gerade das Siedlungswesen und der Umgang mit der Natur ganz wesentlicher Bestandteil der Kultur einer Region? Be-stimmt nicht gerade die Baukultur die Unverwechselbarkeit eines Raumes und damit die Identifikation der Bürger ganz wesentlich? Die kulturellen Traditionen Thüringens finden in der Bestimmung der Ent-wicklungsziele kaum Berücksichtigung.

4.
Wir halten ein grundlegende Überarbeitung bzw. Neufassung des LEP-Entwurfs aufgrund der gegebenen Hinweise für erforderlich. Die Berichte der Presse über Wirtschaftsveranstaltungen der Landesre-gierung in den letzten Wochen zur Gewinnung von Investoren für unser Land, bestärken uns in dieser Auffassung.

Dipl.-Ing. Arch. Strube, Präsident AKT
Prof. Dr.-Ing. habil. Storm, Präsident IngKThür

veröffentlicht am 24.11.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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