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Stellungnahme des BDLA und AKT zum Entwurf des Bundesnaturschutzgesetzes

Auszüge

Auszüge aus der Stellungnahme des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten, LG Thüringen und der Architektenkammer Thüringen zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes und zu weiteren Änderungen des Thüringer Naturschutzgesetzes

Der vorliegende Entwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetz-Neuregelungsgesetzes und zu weiteren Änderungen des Thüringer Naturschutzgesetzes“ wird von Kammer und BDLA begrüßt. Der Entwurf setzt das Bundesnaturschutzgesetz in weiten Teilen adäquat und sachgerecht um. Der Gesetzentwurf wahrt Kontinuität und nimmt Weiterentwicklungen und stellenweise Deregulierungen mit Augenmaß vor.

Die größten Probleme in der Praxis liegen auch bislang weniger in den gesetzlichen Regelungen, sondern vielmehr in teilweise auftretenden Vollzugsdefiziten. Deshalb ist es aus unserer Sicht zwingend erforderlich, dass der Gesetzgeber absichert, dass die im Gesetz formulierten Aufgaben auch langfristig finanziert und umgesetzt werden.

Die Beziehung zwischen Landschaftsplanung und der Strategischen Umweltprüfung (bzw. der Umweltprüfung für Pläne und Programme) sollte klarer definiert und zur Vermeidung von Mehraufwand Synergieeffekte genutzt werden. Deshalb sind die Landschaftsplanungen bei der Umweltprüfung auch bei anderen Plänen und Programmen heranzuziehen. Landschaftsrahmenpläne sind spätestens im Zusammenhang mit der Überarbeitung des jeweiligen Regionalplanes fortzuschreiben.
Landschaftspläne sind zur Sicherung der erforderlichen Aktualität ihrer Inhalte und Ziele nach Einschätzung und Bewertung der unteren Naturschutzbehörde fortzuschreiben, spätestens jedoch im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Flächennutzungsplanung. Grünordnungspläne sind rechtzeitig mit der Aufstellung von Bebauungsplänen zu erarbeiten. Landschaft ist auch als Grundstein der Identität des Menschen zu schützen und in ihrer jeweiligen Eigenart und ihrem kulturellen Erbe zu bewahren und weiterzuentwickeln. Historische Kulturlandschaften und Kulturlandschaftselemente besonderer Eigenart sind zu erhalten, so die Landschaftsarchitekten zu den Grundsätzen im Naturschutz. Der Wortlaut der Stellungnahme unter www.architekten-thueringen.de





veröffentlicht am 03.12.2004 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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