Tarifvertrag für Planungsbüros 2005
Mitteilung von Verlag "der ingenieur" GmbH
Nach Informationen des Verlages der ingenieure GmbH ist der Tarifvertrag am 31. Mai 2005 ausgelaufen und nach langen Verhandlungen konnte am 30.06.2005 eine gemeinsame neue Lösung für das Tarifjahr 2005 gefunden werden.
Veränderungen, die ab 1.9.2005 gelten
1. Vom 1.6.05 bis 31.8.05 gilt weiterhin der bisherige Vertrag.
2. Ab 1.9.05 wird im Rahmenvertrag § 10 die betriebliche Altersversorgung (BAV) aufgenommen.
3. Der Gehaltstarifvertrag ändert sich ebenfalls zum 1.9.05 und sieht bei den Auszubildenden keine Änderungen vor. In allen Gruppen der Mitarbeitervergütung wird das Gehalt um 1,5 % reduziert.
4. Gleichzeitig wird der Tarifvertrag für die BAV eingeführt. Er besteht in einem Teil aus einer arbeitgeberfinanzierten BAV (§ 2.1) und in einem zweiten Teil, der Erweiterung der BAV durch Entgeltumwandlung (§ 2.2). Der arbeitgeberfinanzierte Teil beträgt 1,5 % des Tarifgehaltes, das in gleicher Höhe im Gehaltstarifvertrag gekürzt wurde.
Damit wird erreicht, dass sowohl der Arbeitnehmer durch eingesparte Steuer- und Sozialabgaben einen Netto-Gewinn erzielt und der Arbeitgeber ebenfalls einen geringeren Arbeitgeberanteil bei den Sozialabgaben zu tragen hat.
Wichtig ist, dass die damit geschaffene arbeitgeberfinanzierte BAV die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung nicht tangiert. Jeder Mitarbeiter kann also neben der ggf. bereits bestehenden und ausgeschöpften Entgeltumwandlung mit dieser BAV gesetzliche Abgaben einsparen und für die Zukunft vorsorgen.
5. Die Laufzeit der Verträge ist jeweils bis zum 31.5.06 vereinbart.