Thüringer Außenwirtschaftsförderung auch für Architekturbüros
Modifizierte Konditionen
Die Außenwirtschaftsförderung im Freistaat Thüringen erfolgt auch 2011 nach der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit vom 01.04.2007, allerdings mit etwas geänderten Konditionen. Sie kann nach wie vor auch durch Architekturbüros in Anspruch genommen werden, darauf soll an dieser Stelle nochmals aktuell hingewiesen werden. Mitglieder der Architektenkammer Thüringen müssen ihre Anträge direkt an die Architektenkammer Thüringen senden. Von dort werden diese mit einer fachlichen Stellungnahme versehen an die IHK Erfurt weitergeleitet.
Es gelten ab 2011 folgende Konditionen:
Für die einzelbetriebliche Messeförderung
- Förderung von maximal drei Beteiligungen an Internationalen Fachmessen in Deutschland oder dem Ausland pro Jahr, dabei kann die Beteiligung an einer bestimmten Internationalen Fachmesse in Deutschland bzw. in einem Zielmarkt (Land) höchstens dreimal hintereinander gefördert werden;
- 50 % der Kosten für Standflächenmiete und Standbau (bis 40 m² Ausstellungsfläche bis zu je 250 EUR/m²);
- maximal 10.000 EUR pro Beteiligung.
Für die Imageförderung
- Förderung von Internetauftritten in Fremdsprachen (Neuerstellung);
- maximal drei Fremdsprachen pro Unternehmen;
- 50 %, maximal 3.500 EUR pro Förderung;
- Förderung Prospekte und CD/DVD entfällt.
Die Beratungsförderung entfällt.
Antragsformulare und weitere wichtige Hinweise zur Antragstellung unter www.erfurt.ihk.de