Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm

Förderrichtlinie ThüBaFF trat zum 1. Dezember 2021 in Kraft

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Der Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen (TLMB) hat eine eigene Förderrichtlinie zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Freistaat initiiert. Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm, kurz ThüBaFF, wird zusammen mit der Thüringer Aufbaubank umgesetzt und ist zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten.

Förderziel der Richtlinie ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren. Mit dem ThüBaFF soll die Maßnahme III.2 desThüringer Maßnahmenplans 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklicht werden.

Über die inhaltlich breit angelegte Richtlinie können beispielsweise Zuwendungen für die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit von Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen, von Fahrzeugen, aber auch von Informations- und Kommunikationstechnologien gewährt werden.

Anträge können mit Veröffentlichung der Richtlinie für 2022 gestellt werden. Eine Auszahlung ist im kommenden Jahr möglich, sobald der Thüringer Landtag die Mittel für 2022 (beantragt wurden 1 Mio. Euro) im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung gebilligt haben wird (derzeit wird damit im Februar 2022 gerechnet).

Weiterführende Informationen

Auf der Wensite des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen finden Sie den Text der Richtlinie sowie Hinweise zu den Förderkriterien und zum Antragsverfahren:

Auf der Website der Thüringer Aufbaubank (TAB) finden Sie weitere Informationen zum ThüBaFF:

veröffentlicht am 20.12.2021 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken