Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF startet wieder: Neue Antragsrunde 2023 beginnt
Mitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Ab sofort stehen wieder Fördermittel im Rahmen des ThüBaFF-Programms für Barrierefreiheit bereit. Zuwendungsfähig sind Vorhaben für den verbesserten Zugang und die barrierefreie Nutzung von Gebäuden, von Straßen, Wegen und Plätzen, von Fahrzeugen sowie im Bereich IT und Kommunikationstechnologie. Ins Leben gerufen wurde das Programm durch den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer, die über ein eigenes Förderprogramm zur Verbesserung der Barrierefreiheit verfügen. Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – kurz ThüBaFF – trat zum 01.12.2021 in Kraft und wird zusammen mit der Thüringer Aufbaubank umgesetzt.
Wie groß der Bedarf an entsprechenden Mitteln ist, zeigte die Antragsflut in der ersten Runde. Die Vielzahl an Fördergesuchen machte bereits Anfang 2022 den vorübergehenden Stopp des Programms nötig.
Im nunmehr laufenden Jahr 2023 kann die Förderung nach der ThüBaFF-Richtlinie jetzt erneut starten. Joachim Leibiger, Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen:
„Ich freue mich ganz besonders, dass wir ab sofort wieder Förderanträge annehmen und zusammen mit der Aufbaubank bearbeiten können. Mit dem Neustart unseres Programms schieben wir etwas ganz Wichtiges wieder an. Denn die erste Antragsrunde hatte gezeigt, wie große der Bedarf an Mitteln zum Abbau von Barrieren im Freistaat tatsächlich ist.“
Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF zielt auf die verbesserte Teilhabe in vielen gesellschaftlichen Bereichen ab und fördert Investitionsvorhaben im kleineren bis mittleren Rahmen. Über die inhaltlich breit angelegte Richtlinie können beispielsweise Zuwendungen für die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit von Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen, von Fahrzeugen, aber auch von Informations- und Kommunikationstechnologien gewährt werden.
Ab sofort können wieder Anträge für aktuelle Vorhaben gestellt werden, die im laufenden Jahr 2023 geplant und begonnen werden.
Die Antragsformulare sind in Kürze barrierefrei verfügbar und stehen auf den TLMB-Seiten unter Förderprogramm für Barrierefreiheit zum Download bereit. Die Antragsformulare samt weiteren Informationen zu diesem Programm finden Sie auch auf den Webseiten der Thüringer Aufbaubank.
Hintergrund zum Förderprogramm ThüBaFF
Die Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderpro-gramm – ThüBaFF) ist formell zum 01.12.2021 in Kraft getreten. Das ThüBaFF zielt auf eine verbesserte Teilhabe in vielen gesellschaftlichen Bereichen ab und fördert Investi-tionsvorhaben. Mit dem ThüBaFF soll die Maßnahme III.2 desThüringer Maßnahmenplans 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklicht werden. Es gilt eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro. Auf den Internetseiten des TLMB können Sie die ThüBaFF-Richtlinie im Wortlaut nachlesen und die benötigten Formulare herunterladen.
Wichtige Formulare und Hinweise finden Sie unter