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Thüringer Landesbehindertenbeirat hat sich konstituiert

Vizepräsident Frieder Kreß vertritt die Kammer

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Frieder Kreß, Bild: Architektenkammer Thüringen

Der Thüringer Landesbehindertenbeirat (LBB) hat sich am 1. Juli 2020 im Thüringer Landtag neu konstituiert. Der LBB arbeitet auf der Grundlage von § 21 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) in der Fassung vom 30. Juli 2019. Durch die gesetzliche Neuregelung wurde die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Beirates neu strukturiert.

So wechselte der Vorsitz und die Ansiedlung des Beirates vom Thüringer Sozialministerium zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und damit in die Zuständigkeit des Thüringer Landtags. Neu ist zudem, dass nur diejenigen Mitglieder stimmberechtigt sind, die unmittelbare Vertreter von Interessenverbänden von Menschen mit Behinderungen sind. Darüber hinaus gehören dem Landesbeirat auch nicht stimmberechtigte Mitglieder aus Landes- und Kommunalpolitik, Kammern und Gewerkschaften an. Die Architektenkammer Thüringen wird durch Vizepräsident Frieder Kreß vertreten.

Thüringens Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen Joachim Leibiger sieht eine neue Qualität der Partizipation an Behindertenpolitik. Der Beirat habe mehr Unabhängigkeit und Durchschlagskraft, zumal mit den Landtagsfraktionen und Vertretern von Ministerien und Kommunen auch die politisch maßgeblichen Akteure an Bord seien: „Der Landesbehindertenbeirat ist das wichtigste zivilgesellschaftliche Gremium zur Erörterung und Beratung in allen Fragen, die für eine inklusive Gesellschaft von Bedeutung sind. Ob es um Bildung, Arbeit, Bauen, Verkehr, Digitales oder Corona geht, der Beirat ist gefragt, wenn die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen gestaltet werden.“

veröffentlicht am 20.07.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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