Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG)
Geschäftsstelle der AKT
Am 15. Mai 2007 trat das Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) in Kraft. Es regelt z. B. den Auftrag, die Organisation, die Sicherung und die Umsetzung der Landesplanung und enthält Bestimmungen zu Raumordnungsplänen, Landesentwicklungsprogrammen und Flächennutzungsplänen.
Das Gesetzes dient unter anderem der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme. Der Volltext ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 4/2007 nachzulesen.