Thüringer Preis zur Förderung der Baukultur 2010
Auslobung
Die Anforderungen an die gebaute Umwelt verändern sich stetig. Dieser Umstand verlangt ein noch breiter angelegtes Bewusstsein für die Qualität der Planungs- und Baukultur. Der Thüringer Preis zur Förderung der Baukultur möchte das Augenmerk hierauf lenken und herausragende Leistungen würdigen, die zu einer qualitätvollen Planungs- und Baukultur beitrugen bzw. sie ermöglichten.
Auslober
Die Stiftung Baukultur wurde 2003 von der Architektenkammer Thüringen gegründet und verfolgt den Zweck, im Zusammenwirken relevanter Akteure das Anliegen einer komplexen Baukultur zu fördern und exzellente und modellhafte Leistungen des Planens und Bauens der Öffentlichkeit zu vermitteln.
Schirmherrschaft
Der Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Christian Carius hat die Schirmherrschaft für die diesjährige Preisvergabe übernommen.
Jury
- Vertreter des Schirmherren (Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr)
- Vertreter der Stiftung Baukultur (Präsident der Stiftung Baukultur)
- Vertreter aus dem Bereich der Medien/Architekturvermittlung
- Vertreter aus dem Bereich Kultur/Soziologie
- Vertreter aus dem Bereich Planung/Auftraggeberseite
- Vertreter aus Bauindustrie/Ingenieurwesen
- Vertreter aus dem Bereich der Architektur/Städtebau
Den Vorsitz hat der Präsident der Stiftung Baukultur.
Die Jurysitzung findet im Juli 2010 statt.
Ziel der Auslobung
Mit der Auszeichnung sollen nicht nur professionelle Akteure im Bereich der Architektur, des Ingenieurbaus, der Stadt- und Regionalplanung angesprochen werden, sondern alle Menschen, Institutionen und Gremien in Thüringen, die Verantwortung für die Qualität der gebauten Umwelt übernommen und sich durch ihre Aktivitäten im besonderen Maße für die baukulturelle Entwicklung in unserer Gesellschaft eingesetzt haben.
Anforderungen
Gewürdigt werden Engagement, öffentliches Wirken, wissenschaftliches
Arbeiten oder publizistisches Schaffen, durch das ein Beitrag zur
Baukultur in Thüringen geleistet wurde. Ausgezeichnet werden können:
- Einzelpersonen, Institutionen oder Initiativen
(z. B. Bürgermeister oder Dezernenten, deren baukulturelles Wirken
über die Legislatur hinausreicht, Vereine o. ä., die sich für den
Erhalt des baukulturellen Erbes und/oder der qualitätvollen Gestaltung
der Umwelt einsetzen)
- Architektur- und Ingenieurbauwerke
(Ausschlaggebend für die Einreichung ist der Grad der Innovation,
der modellhaften Leistung oder die besondere Geschichte, die zur
Entstehung des Vorhabens führte. Auch unrealisierte Projekte mit
visionärem Gehalt sind gewünscht.)
- Wissenschaftliche Arbeiten
(z. B. Habilitationsschrift oder Dissertation, durch die ein unmittelbarer Beitrag zur Baukultur in Thüringen geleistet wurde)
- Publizistisches Schaffen und weitere Formate der Vermittlung
(z. B. Buchprojekte, Ausstellungen, Exkursionen, Führungen, Foren,
Presseberichterstattung, Hörfunk-/Fernsehbeiträge, die dazu beitragen,
die breite Öffentlichkeit für Baukultur zu interessieren)
Voraussetzung ist, dass die eingereichten Beiträge einen Bezug zum
Freistaat Thüringen beinhalten und bei vorangegangenen Auslobungen
noch nicht eingereicht wurden. Es ist außerdem erforderlich, dass es
sich um inhaltlich und konzeptionell geschlossene Leistungen handelt.
Bekanntmachung Auslobung/Auslobungszeitraum
Die Auslobung des Preises wird in den Organen der Architektenkammer
Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen veröffentlicht sowie
im Thüringer Staatsanzeiger und im Internet.
Der Auslobungszeitraum reicht von Montag, 1. März 2010 bis Freitag,
30. April 2010.
Preise
Der Thüringer Preis zur Förderung der Baukultur wird alle zwei Jahre
vergeben. Als Auslobungssumme stehen 5 000 Euro zur Verfügung.
Die Jury legt die Anzahl der zu vergebenden Preise und Anerkennungen
sowie die Aufteilung der Preisgelder fest. Die Juryentscheidungen
werden bekannt gegeben. Die Ergebnisse des Wettbewerbes werden
in einer Dokumentation publiziert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Preisverleihung
Die öffentliche Preisverleihung findet im September 2010 statt. Ort und Datum werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Teilnahmeberechtigung
Die Bewerbungen können von natürlichen Personen oder juristischen
Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (eingetragene Vereine,
Stiftungen, Gebietskörperschaften, Gesellschaften mit beschränkter
Haftung u. a.) eingereicht werden. Die Bewerbungen für Vorgenannte
können auch durch Dritte erfolgen.
Es ist erwünscht, dass dem Auslober Hinweise von dritter Seite gegeben
werden, damit die Verfasser/Bewerber zur Beteiligung am Preisverfahren
aufgefordert werden können.
Einzureichende Unterlagen
Auf den Bewerbungen für natürliche oder juristische Personen, die
durch ihr politisches, wirtschaftliches, künstlerisches, wissenschaftliches und gesellschaftliches Schaffen zur Förderung der Baukultur beigetragen haben, müssen Anlass, Ziele und Ergebnisse, insbesondere Inhalte des Wirkens hervorgehen.
Der Bewerbung sind Erläuterungen und/oder Bildmaterial, aus
denen hervorgeht, welche Leistungen die oder der Bewerber in Bezug
auf die Zielsetzungen des Preises erbracht hat, beizulegen und unter
Verwendung der Formblätter (veröffentlicht unter www.baukulturthueringen.de/baukulturpreis) online einzureichen.
Die Teilnahmeerklärung ist schriftlich an Stiftung Baukultur, Bahnhofstraße 39, 99084 Erfurt bis zum 30.04.2010 zu senden. Es gilt der Poststempel. Die postalische Einreichung der Bewerbungsunterlagen ist in Ausnahmefällen in schriftlicher oder digitaler Form zugelassen unter Verwendung der unter www.baukultur-thueringen.de/baukulturpreis veröffentlichten Bewerbungsformulare.
Rechtsweg
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Leistungen der Bewerber können veröffentlicht werden, ohne dass die Teilnehmer hieraus Honoraransprüche oder andere Ansprüche geltend machen können. Anspruch auf Veröffentlichung besteht
nicht. Sowohl das Autorenrecht als auch das Recht zur Veröffentlichung
außerhalb des Zweckes des Preises bleiben den Teilnehmern erhalten. Eingesandte Dokumentationen und Unterlagen zu den Bewerbern werden nicht zurückgeschickt.
gez. Prof. Dr.-Ing. Gerd Zimmermann
Präsident Stiftung Baukultur