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Thüringer Stiftung Baukultur

Gründung einstimmig in Vertreterversammlung am 22. März 2002 in Erfurt beschlossen

Zu ihrer ersten Zusammenkunft in diesem Jahr traf sich die Vertreterversammlung der AKT in Erfurt. Am Anfang der Versammlung stand der Vortrag des Geschäftsberichtes durch den Präsidenten Hartmut Strube. Der volle Wortlaut ist im Internet unter www.architekten-thueringen.org veröffentlicht. Hans-Georg Sallen und RA Dirk Weber informierten über die Tätigkeit der Arbeitsgruppen "Novellierung Thüringer Architektengesetz" und "Novellierung Thüringer Bauordnung".

1.Beschluss
Die Vertreterversammlung beschloss mit 19 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und 4 Gegenstimmen die Änderungen zum Thüringer Architektengesetz Berufspflichten und in der Berufsordnung zu den Berufsgrundsätzen der ständigen Fort- und Weiterbildung.
Gesetzliche Grundlagen:
Thüringer Gesetz zur Änderung des Rechts der Architekten und Ingenieure vom 13.06.1997 (Thüringer Architektengesetz § 4 Berufspflichten Abs. 1 Ziff. 4.) Architekten sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben. Sie haben insbesondere sich beruflich fortzubilden und sich dabei über die für ihre Berufsausübung geltende Bestimmungen und Qualitätsanforderungen zu unterrichten sowie den Nachweis gegenüber der Architektenkammer Thüringer darüber zu erbringen.

Berufsordnung der Architektenkammer Thüringen
2.0 Berufsgrundsätze für alle Architekten
2.7 Der Architekt ist zur ständigen beruflichen Fort- und Weiterbildung verpflichtet und erbringt gegenüber der Kammer den Nachweis der Fort- und Weiterbildung.
6.0 Maßnahmen bei Verstößen
Verstöße gegen die Berufsordnung werden gemäß § 22 ThürArchG vom Vorstand gerügt oder gemäß §§ 23 - 26 ThürArchG von einem Ehrenausschuss oder vom Ehrenverfahren geahndet. Die Erläuterungen zum Haushaltsabschluß 2001 und zum Bericht der Wirtschaftsprüfer wurden von Finanzreferentin Astrid Oestereich vorgetragen. Danach wurden folgende Beschlüsse gefasst:

2.Beschluss
Die Vertreterversammlung nimmt den Bericht über die Haushaltsprüfung 2001 der Steuerberater Merkel & Mühlhaus zur Kenntnis und entlastet den Vorstand der Architektenkammer Thüringen zum Haushalt 2001. 26 Ja-Stimmen, 2 Ja-Stimmen vorab schriftlich, 1 Stimmenthaltung
Die Vertreterversammlung beschloss ebenfalls mehrheitlich den ausgewiesenen finanziellen Überhang aus dem Haushaltsjahr 2001 in Höhe DM 4.066,34 der Rücklage der Architektenkammer Thüringen wieder zurückzuführen.

3. Beschluss
Die Vertreterversammlung beschloss mit 27 Stimmen einstimmig die Gründung einer Thüringer Stiftung Baukultur und verabschiedete die Satzung zur Gründung der Thüringer Stiftung Baukultur.
Der Vorstand der Architektenkammer Thüringer wurde beauftragt, den Stiftungsbeirat zu benennen und der Vertreterversammlung zum Beschluss zur VV im November 2002 vorzulegen. Des weiteren beauftragte die Vertreterversammlung den Vorstand der Architektenkammer Thüringen mit der Aufstellung eines Finanz- und Arbeitsplanes mit den Zielen der Stiftung zur Beschlussvorlage VV November 2002. Die Vertreterversammlung begrüßte die Gründung der Thüringer Stiftung Baukultur und forderte den Vorstand auf, sich inhaltlich für eine breite Resonanz in der Öffentlichkeit und Politik, insbesondere bei der Landesregierung zur Stiftung und besonders zur Zustiftung an der Stiftung zu engagieren.

4.Beschluss
Aus der Rücklage der Architektenkammer Thüringen sollen 150.000 € als Stiftungsvermögen in die Stiftung eingebracht werden. Auch dieser einstimmige Beschluss unterstrich den Willen der Vertreter zur Förderung der Baukultur im Rahmen der Thüringer Stiftung Baukultur.

FOTOS von Edith Brust

veröffentlicht am 18.04.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Stiftung Baukultur Thüringen

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