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Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen; Stundensatz nach § 29 Abs. 5 ThürPPVO

Bekanntmachung des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

Veröffentlicht: Thüringer Staatsanzeiger Nr. 4/2010, S. 93

Der Stundensatz nach § 29 Abs. 5 der Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) vom 4. Dezember 2009 (GVBl. S. 789) beträgt ab dem 1. Janauar 2010 83,00 Euro.

veröffentlicht am 27.01.2010 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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