Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen; Preisindexzahl nach § 38 Abs. 1 ThürPPVO
Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Veröffentlicht: Thüringer Staatsanzeiger Nr. 22/2024, S. 732
Die Preisindexzahl, mit der nach § 38 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) vom 22. Februar 2018 (GVBl. S. 47), geändert durch Verordnung vom 4. Januar 2021 (GVBl. S. 10) die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 1 der ThürPPVO zu vervielfältigen sind, beträgt 1,62.
Die sich danach ergebenden anrechenbaren Bauwerte sind im oben angegebenen Thüringer Staatsanzeiger vermerkt. Das Thüringer Landesamt für Statistik hat die Preisindizes für Bauwerke in Thüringen 2024 hier veröffentlicht: