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Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen; Preisindexzahl nach § 38 Abs. 1 ThürPPVO

Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Thüringer Staatsanzeiger, Bild: Architektenkammer Thüringen

Veröffentlicht: Thüringer Staatsanzeiger Nr. 22/2024, S. 732

Die Preisindexzahl, mit der nach § 38 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) vom 22. Februar 2018 (GVBl. S. 47), geändert durch Verordnung vom 4. Januar 2021 (GVBl. S. 10) die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 1 der ThürPPVO zu vervielfältigen sind, beträgt 1,62.

Die sich danach ergebenden anrechenbaren Bauwerte sind im oben angegebenen Thüringer Staatsanzeiger vermerkt. Das Thüringer Landesamt für Statistik hat die Preisindizes für Bauwerke in Thüringen 2024 hier veröffentlicht:

veröffentlicht am 24.06.2024 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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