Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen; Preisindexzahl nach § 38 Abs. 1 ThürPPVO
Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
Veröffentlicht: Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2025, S. 583
Die Preisindexzahl, mit der nach § 38 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) vom 22. Februar 2018 (GVBl. S. 47), geändert durch Verordnung vom 4. Januar 2021 (GVBl. S. 10) die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 1 der ThürPPVO zu vervielfältigen sind, beträgt 1,67.
Die sich danach ergebenden anrechenbaren Bauwerte sind im oben angegebenen Thüringer Staatsanzeiger vermerkt. Das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur hat die Preisindexzahlen 2025 als PDF veröffentlicht.