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ThürPPVO: Preisindexzahl

Bekanntmachung vom 30.07.2009

Veröffentlicht: Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2009 S. 1419

Die Preisindexzahl, mit der nach § 27 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) vom 06.05.2004 (GVBI. S. 565) die anrechnbaren Bauwerte der Anlage 1 der ThürPPVO zu vervielfältigen sind, beträgt 1,140.

Die sich danach ergebenden Rohbauwerte können Sie dem angegebenen Thüringer Staatsanzeiger entnehmen.

veröffentlicht am 03.09.2009 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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