ThürPPVO: Preisindexzahl
Bekanntmachung vom 30.07.2009
Veröffentlicht: Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2009 S. 1419
Die Preisindexzahl, mit der nach § 27 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) vom 06.05.2004 (GVBI. S. 565) die anrechnbaren Bauwerte der Anlage 1 der ThürPPVO zu vervielfältigen sind, beträgt 1,140.
Die sich danach ergebenden Rohbauwerte können Sie dem angegebenen Thüringer Staatsanzeiger entnehmen.