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ThürZustBauVO

Thüringer Verordnung über Zuständigkeit im Bauwesen

Im Gesetzes- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 4 vom 30. April 2008 ist die Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten im Bauwesen (ThürZustBauVO) veröffentlicht.

Darin geregelt werden u.a. neue Zuständigkeiten des Deutschen Instituts für Bautechnik, die zuständigen Behörden für das Verbot unberechtigt gekennzeichneter Bauprodukte sowie die Genehmigung von Bebauungsplänen in kreisangehörigen Gemeinden und den Großen kreisangehörigen Städten.

veröffentlicht am 29.08.2008 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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