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Tiefensee: Neue Bundesregierung setzt auf Beschleunigung des Planungsrechts

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Pressemitteilung Nr. 469/2005, 29. November 2005

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat heute dem Bundeskabinett in Berlin das weitere Vorgehen zur Vereinfachung der Planung von Infrastrukturvorhaben vorgestellt. "Ich will Bauen in Deutschland einfacher machen. Das gilt insbesondere für unsere Verkehrsinfrastruktur. Wir haben im Osten gute Erfahrungen mit kürzeren Planungsverfahren gemacht, übrigens ohne Einschränkungen beim Umweltschutz und bei der Bürgerbeteiligung. Wir wollen im ersten Schritt die derzeit in Ostdeutschland gültige Regelung über das Jahr 2005 hinaus verlängern. Gleichzeitig arbeiten wir an einem Planungsbeschleunigungsgesetz, das mit weiteren Verbesserungen dann so schnell wie möglich für ganz Deutschland gelten soll", so Tiefensee. Das bisher ausschließlich im Osten geltende Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz läuft Ende des Jahres aus. Damit keine Lücke entsteht, wird der Bundesverkehrsminister sehr schnell eine Verlängerung auf den Weg bringen, die Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll.

Parallel dazu arbeitet Tiefensees Ministerium bereits an einer noch weiter gehenden Regelung für ganz Deutschland, dem so genannten Planungsbeschleunigungsgesetz. Dies wird die verlängerte Ostregelung so schnell wie möglich ablösen. Die Vorarbeiten dazu sind bereits fortgeschritten. "Unsere Ziele sind klar: Wir wollen die Planungszeiten um ein Drittel verkürzen. Deshalb sollen künftig Einzelne die Planung nicht mehr in vielen Gerichtsinstanzen unnötig verzögern können. Auch für Umweltverbände gilt dann die gleiche Einspruchsfrist wie für jeden Bürger. Dazu wird es noch weitere Verbesserungen geben. Mit diesem Paket werden wir wichtige Infrastrukturprojekte demnächst im Schnitt um zwei Jahre beschleunigen können", sagte Tiefensee.

Für besonders wichtige Infrastrukturvorhaben soll fortan in ganz Deutschland nur das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in erster und letzter Instanz zuständig sein. Die Verkürzung des Instanzenweges wird für solche Projekte genutzt, die als VDE-Projekt, als Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen oder ihre seewärtige Zufahrt, als Vorhaben mit internationalem Bezug (EU-Erweiterung) oder zur Beseitigung besonders gravierender Verkehrsengpässe von besonderer Bedeutung sind. "Vor allem mit der Verkürzung des Instanzenweges haben wir in den neuen Ländern bereits gute Erfahrungen gemacht", so Tiefensee.

veröffentlicht am 06.01.2006 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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