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Über neue Perspektiven und Blickwinkel

Zur Tätigkeit des Ausschusses Satzung und Recht, dem Stand der Fortbildungsordnung sowie die anstehenden Kammerwahlen: ein Gespräch mit Architektin Ines M. Jauck

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Ines M. Jauck, Bild: Tom Kanngießer

DAB: Frau Jauck, Sie sind Vorsitzende des Ausschusses Satzung und Recht. Wie würden Sie die Arbeit in diesem Ausschuss beschreiben?

Ines M. Jauck: Dem Ausschuss gehören fünf Mitglieder an. Jede unserer Fachrichtungen, also Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, ist vertreten. Wir treffen uns nach Bedarf, meist für vier bis fünf Besprechungen im Jahr.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Erarbeitung unserer kammereigenen Satzungen. Auch zu Gesetzesinitiativen beziehen wir Stellung.
Die Tätigkeit ist aber keineswegs trocken, wie der Name „Satzung und Recht“ vielleicht vermuten lässt. Vielmehr führen wir angeregte und intensive, manchmal auch kontroverse Diskussionen, um den rechtlichen Gestaltungsrahmen, der uns zur Verfügung steht, berufspolitisch gut auszufüllen. Dabei müssen wir den Blick immer auf die Gesamtheit unserer Mitglieder richten, deren Interessen sehr vielfältig sind. Immerhin müssen wir die Interessen aller Fachrichtungen und Tätigkeitsarten, von Absolventen und „alten Hasen“, von Berufsangehörigen in Städten und im ländlichen Raum berücksichtigen. Den rechtlichen Rahmen hierfür liefert Frau Fritzsche, unsere Juristin in der Geschäftsstelle.

Von welchen Themen war die Ausschussarbeit in dieser Legislatur am meisten geprägt?

Die Fortschreibung unserer Satzungen hat uns am meisten beschäftigt. So wie sich das Recht insgesamt ständig weiterentwickelt und verändert, sind auch wir gefordert, unsere eigenen Vorschriften stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Wir haben uns beispielsweise mit unserer Haushalts- und Kassenordnung auseinandergesetzt. Dabei stand die Präzisierung der Aufgaben des Wirtschaftsprüfers und der internen Rechnungsprüfer im Fokus. Aktuell liegt unser Schwerpunkt auf der Überarbeitung unserer Fortbildungsordnung.

Warum die Fortbildungsordnung: Gab es hier besonderen Handlungsbedarf?

Ja, den gab es. Einerseits wurde der Wunsch nach Veränderung aus der Mitgliederschaft laut. Die aktuelle Fortbildungsordnung berücksichtigt die heutigen Lebensumstände zu wenig und findet daher nicht mehr ausreichend Akzeptanz unter den Mitgliedern. Andererseits besteht auf Bundesebene das Bestreben nach einer Harmonisierung der einzelnen Landesregelungen im Bereich der Fortbildung. Dieses Bestreben möchten wir gern unterstützen und richten den Blick daher auch über die Grenzen Thüringens hinaus.
Für das Thema Fortbildung hat die Vertreterversammlung im Jahr 2021 eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich sehr differenziert mit den Inhalten der Fortbildungsordnung auseinandergesetzt und die Arbeit des Ausschusses Satzung und Recht dadurch in besonderer Weise unterstützt hat. Das Herausfordernde bei der Überarbeitung der Fortbildungsordnung ist, dass alle Satzungsregelungen stets ganzheitlich betrachtet werden müssen – man kann nicht über den Mindestumfang der Fortbildung entscheiden, ohne gleichzeitig den Fortbildungszeitraum, zulässige Fortbildungsformate oder den Umgang mit Fortbildungsüberschüssen und/oder -defiziten zu diskutieren. Ziel ist es, dass die neue Fortbildungsordnung noch in dieser Legislatur von der Vertreterversammlung beschlossen wird und ab 2024 in Kraft tritt.

Die Legislatur endet Mitte dieses Jahres. Sie haben dann fünf Jahre im Ausschuss Satzung und Recht mitgewirkt. Welches Resümee ziehen Sie?

Ich bin seit fast 15 Jahren Mitglied der Vertreterversammlung und engagiere mich neben dem Ausschuss Satzung und Recht noch in einem weiteren Ausschuss der Architektenkammer. Mir ist die Arbeitsweise der Architektenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit ihren ehrenamtlichen Gremien mittlerweile sehr vertraut. Als ich mich 2018 zur Wahl stellte, konnte ich gut einschätzen, worauf ich mich einlasse und was mich erwartet. Ich erlebe das Ehrenamt als erfüllend und sinnvoll, weil ich denke, damit einen positiven Beitrag für unsere Mitglieder zu leisten.

Mit Blick auf die Kammerwahl 2023:  Warum sollten sich die Kolleginnen und Kollegen in der Architektenkammer ehrenamtlich engagieren?

Das lässt sich gut mit dem folgenden Zitat von der Internetseite der Architektenkammer beschreiben: „Die unabhängige Selbstverwaltung ist ein Privileg freier Berufe. Mit ihr verbunden ist die Chance, inhaltliche, wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen mitgestalten zu können.“ Sowohl im Ausschuss Satzung und Recht als auch in den anderen Gremien der Architektenkammer kann aktiv mitgestaltet und Einfluss genommen werden. Wir entscheiden selbst über uns. Nehmen wir, die Kammermitglieder, diese Aufgabe nicht wahr, entscheiden andere über uns. Wäre uns das recht?
Ein weiterer Aspekt, sich ehrenamtlich in der Architektenkammer zu engagieren: Man trifft Kollegen, tauscht sich aus, bildet ein Netzwerk. Außerdem öffnet der thematische Wechsel zur Kammerarbeit immer wieder neue Perspektiven und Blickwinkel auf den Beruf. Das ermöglicht den Blick über den Tellerrand hinaus. Ich empfinde Kammerarbeit sehr bereichernd für Beruf und Leben.

Frau Jauck, vielen Dank für das Interview.

Mitglieder des Ausschusses Satzung und Recht:
www.architekten-thueringen.de/kammer/ausschuesse/ausschuss-satzung-recht/

veröffentlicht am 16.01.2023 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Kammergremien, Berufspolitik / Kammerarbeit

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