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Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Nachfolgeprogramm für die Corona-Soforthilfen startet

Information, Bild: AKT

Die Corona-Überbrückungshilfe ergänzt ab sofort die Maßnahmen zu Unterstützung der Unternehmen um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für kleine und mittelgroße Unternehmen, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, sowie für Soloselbständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder teilweise einstellen mussten.

Die Überbrückungshilfe stellt somit eine zeitliche Verlängerung der „Soforthilfe für kleine Unternehmen und Soloselbständige“ um drei Monate sowie eine Ausweitung auf Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigte dar. Dies entspricht auch den Erkenntnissen aus der zweiten Corona-Umfrage von Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer, wonach eine Verlängerung der Hilfsmaßnahmen dringend notwendig ist. Gemeinsam mit dem BFB hat die BAK diese ergänzenden Maßnahmen zur Unterstützung des Berufsstands gefordert.

Antragsberechtigt ist, wer in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen hat.

Ab dem 10. Juli werden bundesweit die Online-Portale freigeschaltet, über die die Anträge gestellt werden können.

Website: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

veröffentlicht am 08.07.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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