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Urheberrecht

Reform ist am 1. März 2017 in Kraft getreten

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2016 das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung beschlossen. Dieses ist nun am 1. März 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz erleichtert nicht nur die Durchsetzung der Urheberrechtsansprüche, sondern ermöglicht den Architektinnen und Architekten nun auch einen ausdrücklich geregeltes gesetzliches Recht, Auskunft darüber zu verlangen, in welchem Umfang ihre Leistungen genutzt wurden und welche Erträge und Vorteile aus ihren Leistungen gezogen wurden.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.

veröffentlicht am 07.03.2017 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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