Verbesserte Bundesförderung für thermische Solaranlagen und Wärmeerzeugung mit Biomasse
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Um die Markteinführung erneuerbarer Energietechnologien mit all ihren positiven Effekten für Investitionen und Arbeitsplätze in der mittelständisch geprägten Branche und im Handwerk anzukurbeln, hat das Bundesumweltministerium die Investitionskostenzuschüsse um 50 Prozent erhöht.
Die geänderte Richtlinie zum Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien trat am 02.08.2007 in Kraft.
Thermische Solaranlagen und Biomassseanlagen, wie etwa Holzpelletkessel, profitieren von der neuen Regelung. So steigt der Zuschuss für Solarkollektorenanlagen zur Warmwasserbereitung von bisher 40 auf 60 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche. Systeme mit Heizungsunterstützung werden mit 105 Euro je Quadratmeter bezuschusst. Die Förderung von Pelletkesseln beträgt jetzt 36 Euro je kW Nennleistung, mindestens aber 1.500 Euro.
Die überarbeitete Richtlinie finden Sie auf der Homepage des Bundesumweltministeriums. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr unverändert 213 Mio. Euro zur Verfügung.
Auch die KfW Bankengruppe stellt innerhalb ihres Förderprogramms für erneuerbare Energien einen Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten zur Verfügung.