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Verbesserung der Zahlungsmoral

Öffentliches Auftragswesen

Zitat aus dem Schreiben des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur vom 16. Juli 2001gerichtet an das Thüringer Finanzministerium / Thüringer Innenministerium

"Die Wirtschaftsministerkonferenz hat die öffentlichen Auftraggeber - und hier insbesondere die Kommunen - aufgefordert, zur Verbesserung der Zahlungsmoral geltende Zahlungshöchstfristen nach Möglichkeit nicht auszuschöpfen, sondern vorfristig zu zahlen. Die Rechnungsbegleichung soll unverzüglich nach Abschluss der Prüfung der rechnungsbegründenden Unterlagen erfolgen.

Die Aufforderung zur Verbesserung der Zahlungsmoral gilt auch für die Honorierung von freiberuflichen Leistungen. Die Architektenkammer Thüringen hat uns insoweit mitgeteilt, dass sich gegenüber dem Jahr 1999, für das 38,7 % der befragten Büros die Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber (Bund und Land) als gut einschätzten, der Anteil im Jahr 2000 auf 52 % erhöht hat. Für die öffentlichen Auftraggeber bei den Kommunen und Landkreisen sei der Anteil im Jahr 2000 gegenüber 1999 um 5 % auf 55 % erhöht worden.

Die Architektenkammer weist allerdings darauf hin, dass es sich bei den Thüringer Architekturbüros immer noch um relativ junge Büros handelt, die erfahrungsgemäß nicht mit immensen Rücklagen ausgestattet seien. Als berufsständische Vertretung gibt die Architektenkammer Thüringen zu bedenken, dass ein Anteil von 13 % bzw. 7 % von schlecht zahlenden öffentlichen Auftraggebern die davon betroffenen Büros einer akuten Existenzgefährdung aussetzt."

J.Dette, TMWAI

veröffentlicht am 20.08.2001 von Susann Weber · Rubrik(en): News

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