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Verfahrensvereinfachung in der Kommunalen Landschaftsplanung

Am 22. Oktober 2003 fanden wieder Erfurter Arbeitstage der BDLA Landesgruppe Thüringen in der Fachhochschule Erfurt statt.

Mitveranstalter war zum ersten Mal die Architektenkammer Thüringen, die zum diesjährigen Thema:

„Verfahrensvereinfachung in der Kommunalen Landschaftsplanung“

im Rahmen einer Arbeitsgruppe bereits Vorarbeit geleistet hatte.
Am Vormittag wurden die sieben verschiedenen Planungsinstrumente der Kommunalen Landschaftsplanung von der Strategischen Umweltprüfung über die FFH Verträglichkeitsprüfung bis zum Landschaftspflegerischen Begleitplan einschließlich ihrer inhaltlichen Überlagerungen kurz erläutert.

Es folgten Kurzvorträge
zur „Vermeidung von Doppelplanung“ von Jens Meißner, Thüringer Innenministerium und
„dem richtigen Mix unterschiedlicher Planungsbausteine“ von Rolf Knebel, Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt.

Die beiden Hauptvorträge am Nachmittag gingen dann am Beispiel eines B-Planes und einer Straßenplanung auf die Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung zur Zeit der Planerstellung und die potentiellen weiteren Synergieeffekte zwischen den jeweils unterschiedlichen Planungsinstrumenten ein.

Vor dem Hintergrund des stetigen Wandels der anzuwendenden Planungsinstrumente durch die Überarbeitung der Bau- und Naturschutzgesetzgebung und neues EU-Recht, wie die Einführung der Strategischen Umweltprüfung, kam man im Rahmen einer intensiven Diskussion zwischen den teilnehmenden Behördenvertretern und freien Planungsbüros zu folgendem Fazit:

1. Entscheidend für effektive d. h. möglichst kurze aber juristisch unanfechtbare Planungsprozesse ist eine klare, vorausschauende Aufgabenstellung neudeutsch scooping. Hierzu könnten vorhabens-spezifische Grundchecklisten hilfreich sein.

2. Ebenso wichtig ist die frühzeitige Einbeziehung der Umweltbehörden bereits bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung in den für Stadt- und Verkehrsplanung zuständigen Behörden. Diese sehen die Umweltbehörden noch allzu oft nur als Verhinderer, anstatt ihre mögliche Rolle als kompetente, verfahrensbeschleunigende Behörde zu erkennen.

3.„Last but not least“ gilt es die Rolle der Freien Landschaftsarchitekten als kompetente Planer, aber auch mögliche Projektmanager eines zeit- und kosteneffektiven Weges durch die erforderliche Genehmigungsvielfalt besser darzustellen.

Nächste Schritte sind:

- themenspezifische Kommunikation von BDLA, Architektenkammer und FH auf Länderebene und
- Gespräche von Architektenkammer und BDLA Thüringen mit dem Städte- und Gemeindebund.


Wolfram Stock
Mitglied im Vorstand
der AK Thüringen

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veröffentlicht am 26.11.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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