Vergabe-Mittelstandsrichtlinie
Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
Die Neubekanntmachung der Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung Freier Beruf sowie zum Ausschluss ungeeigneter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe-Mittelstandsrichtlinie) wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 02/2011 auf Seite 36 veröffentlicht und trat am 16.12.2010 in Kraft. Sie gilt bis 31.12.2015.