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Verlängerung und Nachschärfung der Sonderregeln zu Materialengpässen und Stoffpreissteigerungen

Hinweise des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

baustoff, Bild: AKT

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat per Erlass vom 22. Juni 2022 den bis zum 30. Juni 2022 befristeten Erlass vom 25. März 2022 bzgl. Sonderregeln zu Materialengpässen und Stoffpreissteigerungen modifiziert und mit diesen Änderungen zugleich bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Zugleich gilt ein neues Formblatt.

Der Erlass vom 21. Mai 2021 zu Materialengpässen wegen der Corona-Pandemie wird aufgehoben, so dass es zur Stoffpreisthematik nur noch einen Erlass gibt. In der Anlage befindet sich ein Hinweis zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel nach Formblatt 225a.

Den neuen Erlass, das Formblatt und die Anlage finden Sie dieser Meldung beigefügt sowie auf der Website der Bundesarchitektenkammer unter folgendem Link:

veröffentlicht am 23.06.2022 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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