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Stoffpreissteigerungen infolge des Ukraine-Kriegs

Praxishinweise des BMWSB und der Bundesarchitektenkammer

baustoff, Bild: AKT

Der Krieg in der Ukraine führt zu spürbaren Problemen auf deutschen Baustellen. So bezieht Deutschland einen erheblichen Anteil seines Baustahls aus Russland und der Ukraine. Wegen gestörter Lieferketten sind viele Materialien nicht zu bekommen oder deutlich teurer geworden. Auch viele erdölbasierte Produkte wie z.B. Bitumen und Kunststoffrohre sind betroffen.

Für die Bundesbauverwaltung und den Verkehrswegebau haben das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 25. März 2022 Praxishinweise zum Umgang mit diesen Problemen herausgegeben. Neue Verträge sollen mit Preisgleitklauseln versehen werden, die eine Anpassung an die Marktentwicklung ermöglichen. Im Einzelfall sollen auch in bestehenden Verträgen die Preise nachträglich angepasst werden.

Den Erlass des BMWSB finden Sie beigefügt. Die Hinweise gelten ab sofort, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022 und sind ausschließlich für öffentliche Bauleistungen verbindlich.

Zum Erlass des BMDV (PDF auf bak.de)

Updates vom 31. März und 6. April 2022:

1. Die Bundesarchitektenkammer hat Informationen zum Thema auf ihrer Website zusammengefasst, die ständig erweitert werden: Neben den Erlassen von Bundesministerien sowie den Hinweisen für Architekturbüros zum Umgang mit Preissteigerungen wird auch über den Umgang mit Mehrkosten und Bauverzögerungen informiert:

2. Die Architektenkammer Baden-Württemberg verweist Ratsuchende auf ein Merkblatt, das bereits zu pandemiebedingten Preissteigerungen und Lieferengpässen erstellt wurde und auf die jetzige Lage unverändert zutrifft. Es beinhaltet insbesondere Hinweise zu den Auswirkungen für Architektinnen und Architekten sowie für Bauunternehmen und Handwerker:

veröffentlicht am 28.03.2022 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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