Verleihung des Großen BDA-Preises an Meinhard von Gerkan und Volkwin Marg
Pressemitteilung des Bundes Deutscher Architekten (BDA) vom 14.03.2005
BDA fordert qualifizierte Architektenausbildung und mehr Wettbewerbe in Architektur und Städtebau
Vor über 450 Teilnehmern wurden am Samstag die Architekten Meinhard von Gerkan und Volkwin Marg, Gründer des Hamburger Büros gmp, für ihr Lebenswerk mit dem Großen BDA-Preis geehrt. Die Auszeichnung wurde erstmals 1964 an Hans Scharoun und in der Folge unter anderem an Mies van der Rohe, Egon Eiermann, Günter Behnisch und Oswald Mathias Ungers verliehen.
In seinem Grußwort gratulierte der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Tilo Braune, den Preisträgern. Der Architekturhistoriker Wolfgang Pehnt hielt die Laudatio.
Im anschließenden „Gespräch der Preisträger“ dankte Volkwin Marg: „Mit dem Großen BDA-Preis erhalten wir die für uns bedeutungsvollste Auszeichnung für unser Schaffen. Wir wissen, wer vor uns den Preis bekommen hat – und wir wissen, von wem wir ihn bekommen haben.“
Von Gerkan begrüßte insbesondere die geplante Gründung der Bundesstiftung Baukultur. Er wies aber darauf hin, dass die baukulturelle Aufgabe der öffentlichen Hand auch in der Einwirkung auf die im öffentlichen Raum tätigen privaten Unternehmen bestehe.
Am Beispiel des in Bau befindlichen neuen Berliner Hauptbahnhofs hob von Gerkan hervor, welcher dauerhafte Schaden entsteht, wenn aus kurz sichtigen finanziellen Interessen die Umsetzung eines schlüssigen architektonischen Konzepts unterbleibt.
Außerdem wurden Perspektiven für die Ausbildung, das Berufsbild und die Honorarordnung, sowie Fragen der Zukunft der Städte erörtert. Der Präsident des BDA, Kaspar Kraemer, sagte: „Es muss klar sein, dass für eine qualifizierte Architektenausbildung ein zehnsemestriges Studium unerlässlich ist. Die Anforderungen sind komplexer geworden und gleich zeitig müssen Architekten und Stadtplaner heute dringender denn je ihrer Verantwortung für die Gestaltung der gebauten Umwelt nachkommen.“ Der Bachelor-Abschluss könne nur der Vermittlung der Kernqualifikationen dienen; die Berufsbefähigung zum Architekten werde durch diesen Abschluss nicht erreicht. Daher könne, so Kraemer weiter, auch erst der vollwertige Master-Abschluss zur Führung des Berufstitels „Architekt“ berechtigen.
In seiner Stellungnahme empfiehlt der BDA außerdem eine Reduzierung der Ausbildungskapazität und eine dem Studienbeginn vorausgehende Aufnahmeprüfung.
In einer weiteren Stellungnahme bekräftigte der BDA, dass der freie geistige Wettbewerb sowohl in architektonischen wie in städtebaulichen Fragen der beste Weg zur Lösung komplexer Bauaufgaben sei.