Veröffentlichungen im ThürStanz Nr.38/2002
Bekanntmachung des Thüringer Innenministeriums vom 02.09.2002 über den Verzicht auf das Erfordernis einer Zustimmung im Einzelfall nach § 22 Thüringer Bauordnung (ThürBauO) in der Fassung vom 03. Juni 1994 (GVBI. S. 553), geändert durch Gesetz vom 24. Oktober 2001 (GVBI. S. 265) für die Anwendung bestimmter absturzsichernder, i. S. § 23 Abs. 1 Satz 1 Thür nicht geregelter Verglasungen.