Vertreter beschließen Beitragssatzung und Haushaltsplan 2015
Bericht von der Sondersitzung Ende November in Erfurt
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Zum dritten Mal in 2014 kamen die Vertreter der Architektenkammer Thüringen am 24. November in Erfurt zusammen. Der Grund: Zur zweiten Sitzung am 17. Oktober fand die geplante Beitragserhöhung von zehn Prozent mit 21 Ja-Stimmen bei drei Nein-Stimmen zwar die absolute Mehrheit der anwesenden Vertreter, bedurfte jedoch gemäß Paragraph 19 Absatz 5 des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder der Vertreterversammlung. Zur Bestätigung der vorgeschlagenen Beitragssatzung wären folglich 23 Ja-Stimmen nötig gewesen (wir berichteten).
Das Abstimmungsergebnis wertete der Vorstand indes nicht als eine grundsätzliche Ablehnung einer Beitragserhöhung. Die Beschlussgrundlage für die Beitragssatzung wurde daher aus formalen Gründen nur geringfügig modifiziert. Einzige Änderung: Der Beitrag freiwilliger Mitglieder soll sich auf 185 Euro statt wie ursprünglich vorgesehen auf 190 Euro erhöhen; die damit verbundenen Mindereinnahmen stellen keine Haushaltsrelevanz dar.
Bevor Beitragssatzung und Haushaltsplan zur Abstimmung gestellt wurden, untersetzte Kammerpräsident Dr. Hans-Gerd Schmidt nochmals deren Bedeutung für die berufspolitische und berufsständische Arbeit in den kommenden Jahren.
Schmidt konstatierte, dass – vor dem Hintergrund der Alterspyramide der Mitglieder – mittelfristig das Haushaltsvolumen sinken wird. Gleichzeitig würden die Anforderungen an die Kammer zunehmen, sei es die Verwaltungstätigkeit oder die Aufgabenfelder im berufspolitischen Kontext betreffend. Geschäftsvorgänge würden komplizierter, strategische Vernetzungen immer wichtiger. Die Frage, wie die Kammer sich klug aufstellt, um die vier Berufsstände immer wieder neu zu positionieren, müsse vorausschauend beantwortet werden. Dauerhafte Erfolge in der Berufspolitik seien alles andere als ein Selbstläufer. Diese Tendenzen gelte es, allesamt zu berücksichtigen. „Aufgaben der Kammer, Mitgliederentwicklung und Beitragshöhe sind nicht losgelöst voneinander zu betrachten“, sagte Schmidt.
Der Präsident erklärte, dass der Vorstand die vorgesehene Beitragserhöhung nach intensivem Ringen und eingehender Abwägung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten, wie der gezielten Gewinnung neuer Mitglieder – gerade aus dem Angestelltenbereich – oder der Drittmittelakquise, vorschlage. Zudem lägen die neuen Beitragshöhen noch immer unter jenen vergleichbarer Kammern in den neuen Bundesländern.
Die Mehrheit der Vertreter zeigte sich diesen Argumenten gegenüber aufgeschlossen. Die vorgelegte Beitragssatzung sowie der Haushaltsplan 2015 wurden jeweils, bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme, mit 29 Ja-Stimmen beschlossen.
Abschließend votierten die Vertreter einstimmig für die Berufung von Rechtsanwalt Stefan Swiercyna zum Vorsitzenden des Eintragungsausschusses mit Wirkung ab 1. Januar 2015.
Zu ihrer nächsten Sitzung kommen die Vertreter voraussichtlich am 8. Mai 2015 im Herderzentrum in Weimar zusammen.
br