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Weichenstellungen für die Zukunft

Vertreterversammlung tagte in Nordhausen

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Vertreter im Ratssaal der Kulturbibliothek, Bild: Architektenkammer Thüringen

Ein volles Programm erwartete die Vertreter am 17. Oktober in der Kulturbibliothek in Nordhausen. Neben dem Bericht des Präsidenten und einem Ausblick auf die Arbeitsschwerpunkte im kommenden Jahr standen auch die Diskussion zum Novellierungsbedarf des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes aus der Sicht der Kammer sowie Beschlüsse zu Beitragssatzung und Haushalt 2015 auf der Tagesordnung. Um der Fülle an Inhalten gerecht zu werden, traf man sich bereits um zehn Uhr vormittags.

Zu den ersten Tagesordnungspunkten zählten die Stellungnahmen des Vorstandes zu zwei Prüfaufträgen der Vertreterversammlung. Erstens sollte geprüft werden, ob und inwiefern die Rechtsberatung der Kammer auszubauen ist, zweitens sollten Art und Umsetzung der künftigen Fortbildungspflicht geklärt werden.

Der Vorstand empfahl den Vertretern, die juristische Erstberatung für Mitglieder nicht auszubauen. So habe die Analyse ergeben, dass der Bedarf durch die montägliche Beratung ausreichend zu decken sei. Eine Neuorganisation der Zeitabläufe hätte zudem eine Steigerung der Effizienz ermöglicht. Gleichwohl sehen sich Vorstand und Geschäftsstelle zunehmend mit juristischen Belangen konfrontiert. Ausgewählte Beispiele: Die Anzahl an Stellungnahmen zu Gesetzesvorlagen steigt. Die Begleitung von VOF-Verfahren ist juristisch geprägt und erfordert viel Zeit. Die Herausgabe von weiteren Orientierungshilfen und Leitfäden wäre im Sinne einer stärkeren Mitglieder- und Auftraggeberbindung wünschenswert. Um diesem Mehrbedarf an juristischen Fragestellungen Rechnung zu tragen, schlägt der Vorstand anstelle der Ausweitung der juristischen Erstberatung der Mitglieder eine neue Sachbearbeiterstelle vor.

Die Eckpunkte zur Einführung der Nachweispflicht über Fortbildungsmaßnahmen zeigte Vorstandsmitglied Klaus Sorger auf: Kernelement ist hier der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die in der Summe den Anrechnungsfaktor 3,0 als verpflichtenden Mindeststandard ergeben. Bei ganztägigen Veranstaltungen (mit mindestens 8 Stunden à 45 Minuten) soll der Anrechnungsfaktor 1,0 und bei halbtägigen (mindestens 4 Stunden à 45 Minuten) 0,5 betragen. Die Vertreter stimmten den skizzierten Rahmenbedingungen zu.

Kontrovers diskutiert wurde der dritte Prüfauftrag, der von Seiten der Kammergruppe 5 (Weimar, Weimarer Land, LK Sömmerda) gestellt wurde und den Tag der Architektur betrifft: Sollte die Auswahl der teilnehmenden Projekte künftig weiterhin nach rein formalen oder auch nach gestalterischen Kriterien, und dann durch eine externe Jury, erfolgen? Nach eingehender Erörterung verständigten sich die Vertreter darauf, dem Vorschlag des Vorstands zu folgen. Dieser sieht vor, kein Auswahlgremium zu berufen, um die Einreichungen in ihrer Qualität zu gewichten und auszuwählen. Vielmehr soll weiterhin die gesamte Bandbreite der Bauaufgaben abgebildet und damit jedem Mitglied die Möglichkeit gegeben werden, sein Wirken zu präsentieren.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Satzung und Recht Dr. Claus Dieter Worschech stellte im Anschluss die Empfehlungen der Architektenkammer zur geplanten Novelle des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes vor. Die besprochenen Eckdaten zum gesetzlichen Auftrag der Kammer, zur Modernisierung der Berufsbilder, zur Fortschreibung des Eintragungswesens und zur Fortbildung, um nur die wesentlichen Aspekte herauszugreifen, dienten vor allem der Verständigung und des Abwägens einer gemeinsamen Positition zwischen Vorstand und Vertretern.

In seinem Bericht zur Neuausrichtung der Architektenkammer Thüringen verdeutlichte Kammerpräsident Dr. Hans-Gerd Schmidt zunächst die Verzahnung der AKT mit der Bundesarchitektenkammer (BAK) sowie den Themen auf EU-Ebene. Von der Umsetzung der Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie, dem Ringen um eine angemessene nationale Regelung der Berufszulassung und -ausübung über eine Fortschreibung des Vergaberechts bis hin zum Erhalt der HOAI – alle Regelungen beeinflussen die Rahmenbedingungen der Berufsausübung und sind auch für die Landespolitik von höchster Relevanz. Einmal mehr wurde deutlich, dass es hier eines langen Atems sowie der starken Vernetzung zwischen BAK und AKT bedarf. Um den fachpolitischen Belangen auf Landesebene ausreichend Augenmerk zu schenken, hat sich der Vorstand zudem zu Themenpatenschaften bekannt. So wird jedes Vorstandsmitglied zum Strategieberater eines eigenen Themas.

Daran anknüpfend präsentierte Geschäftsführerin Gertrudis Peters die Arbeitsschwerpunkte 2015. Neben der Ausweitung des Informationsangebots für Mitglieder führte sie auch Formate für Bauherren und die breite Öffentlichkeit auf, wie beispielsweise die neuen Bauherrenseminare, die in vier Staffeln zu je fünf Terminen in ganz Thüringen stattfinden werden. Höhepunkte versprechen zudem die Verleihung des Thüringer Landschaftsarchitekturpreises oder auch das Internationale Symposium Architektur und Schule im Herbst 2015. Ferner stehen die Vorbereitungen des Mitteldeutschen Architektentages (MAT) bereits auf der Agenda. Die Ausrichtung des MAT sowie der Relaunch der Homepage werden in 2016 das 25-jährige Jubiläum der AKT entsprechend würdigen. Die Fortschreibung des Konzepts zur Stiftung Baukultur Thüringen sowie die Weiterentwicklung der Schulen der Dorferneuerung werden darüber hinaus weitere Aktivitäten binden.

Nach diesen Aussichten auf das kommende Jahr standen einige Beschlussfassungen auf der Agenda. Intensiv diskutiert wurden dabei insbesondere die Änderungen der Beitragssatzung. Die geplante Beitragserhöhung von zehn Prozent fand mit 21 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen zwar die absolute Mehrheit der anwesenden Vertreter, bedurfte jedoch gem. § 19 Abs. 5 ThürAIKG der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder der Vertreterversammlung. Zur Bestätigung der vorgeschlagenen Beitragssatzung wären folglich 23 Ja-Stimmen nötig gewesen. Der Beschluss zum Haushaltsplan 2015 wurde vertagt, da aufgrund der nicht genehmigten Beitragserhöhung die Einnahmenhöhe nicht mehr dem Planansatz entsprach. Der Vorstand wird im November 2014 zu den beiden Tagesordnungspunkten „Beitragssatzung“ und „Haushaltsplan 2015“ erneut die Vertreterversammlung einberufen, um über eine modifizierte Beschlussgrundlage zu diskutieren. Von den Vertretern beschlossen wurden eine neue Reisekosten- und Entschädigungssatzung sowie die Haushaltsprüfung 2014.

Michael Hardt gab in seiner Funktion als Mitglied im Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks abschließend einen umfangreichen Überblick über die Aufstellung des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen. Er sensibilierte dafür, dass auch das Versorgungswerk nicht vor einer Anpassung des Leitzins gefeit sei. Eine Entscheidung über eine mögliche Absenkung stehe jedoch noch aus. Hardt ermunterte dazu, sich bei Fragen unmittelbar an die Geschäftsstelle des Versorgungswerks in Dresden zu wenden und Beratung dezidiert einzuholen. Um den steigenden Informationsbedarf zu entsprechen, strebt die Architektenkammer Thüringen eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Versorgungswerk an, die Anfang 2015 stattfinden soll.

Im Rahmen der Vertreterversammlung informierten zudem Thomas Wittenberg (stellvertretend für den Vorsitzenden Olaf Baum) zu den Arbeitsschwerpunkten des Vergabe- und Wettbewerbsausschusses, Wolfram Stock zum Ausschuss für Stadt-, Landschafts- und Umweltplanung sowie Dr. Hannes Hubrich zur AG Architektur und Schule. Über die Inhalte dieser Gremienarbeit berichten wir in den kommenden Ausgaben des DAB.

br/gp

veröffentlicht am 22.10.2014 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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