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Verwaltungsvereinbarung zwischen der AKTund IngKT genehmigt

Mitteilung der Geschäftsstelle

In Abstimmung mit dem Thüringer Finanzministerium genehmigt die Aufsichtsbehörde die zwischen der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen am 18. Oktober 2004 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zur Führung der Listen nach § 63d Abs. 6 ThürBO mit Schreiben 30. November 2004.

veröffentlicht am 27.12.2004 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): Spezialisten, News

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