Verwaltungsvereinbarung zwischen der AKTund IngKT genehmigt
Mitteilung der Geschäftsstelle
In Abstimmung mit dem Thüringer Finanzministerium genehmigt die Aufsichtsbehörde die zwischen der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen am 18. Oktober 2004 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zur Führung der Listen nach § 63d Abs. 6 ThürBO mit Schreiben 30. November 2004.