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VHV Versicherung bietet Sonderkonditionen

Mitteilung der Geschäftsstelle zur Berufshaftpflicht für Existenzgründer

Wesentliche Inhalte der Rahmenvereinbarung

Versicherungsnehmer kann jede Person sein, die sich
erstmals als freischaffender

Architekt
Innenarchitekt
Landschaftsarchitekt
Stadtplaner

in die Architektenliste eintragen, oder in die Beschäftigungsart „freischaffend“ umschreiben lässt.

Die Existenzgründerkonditionen gelten für eine Vertragsdauer von 5 Jahren.

Der Jahresbeitrag wird in 2 Halbjahresraten ohne Zuschlag erhoben.

Die Selbstbeteiligung findet keine Anwendung auf:

Personenschäden
Bürorisiko
Haus- und Grundbesitzerrisiko
Tierhalter- und Privathaftpflichtrisiko (soweit vereinbart )

Die VHV tritt im Schadenfall bei Leistungspflicht hinsichtlich der Selbstbeteiligung in Vorleistung.

Erstattung der Selbstbeteiligung an die VHV nach abschließender Schadenregulierung innerhalb von 6 Monaten möglich

Mitversichert sind die Kosten von Schlichtungsverfahren vor Architektenkammern

Mitversichert sind

Verteidigungskosten
Gerichtskosten
Ortsübliche Kosten für notwendige Sachverständigengutachten (§ 3 Abs. 3 BRAGO findet Anwendung)

aus einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte.

Der Versicherungsschutz gilt für Verfahren in Europa. Eine Selbstbeteiligung fällt für dieses Risiko nicht an.


Gegenüberstellung der Konditionen der AK Thüringen und einer Kammer OHNE Rahmenvereinbarung

Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden
AK Thüringen: EUR 150.000,- möglich
Kammer ohne RV: min. EUR 300.000,-

Beitrag bei DS EUR 300.000,- Honorarumsatz bis EUR 50.000,- SB EUR 2.500,-
AK Thüringen: EUR 1.495,- (Beitrag fest bis EUR 50.000,- Honorar)
Kammer ohne RV: Beitragssatz 43,95% oder min. EUR 2.015,-

Honorarumsatz über EUR 50.000,- bis EUR 100.000,-
AK Thüringen: Beitragssatz 27,35% oder min. EUR 1.630,-
Kammer ohne RV: Beitragssatz 36,85% oder min. EUR 2.200,-

Beitragserhebung
AK Thüringen: Halbjahresbeitrag ohne Zuschlag
Kammer ohne RV: Halbjahresbeitrag mit Zuschlag in Höhe von 3%

Selbstbeteiligung
AK Thüringen: Vorleistung der VHV, Erstattung der SB an VHV innerhalb 6 Kammer ohne RV: Monate nach abgeschlossener Schadenregulierung
keine Vorleistung, sofortiger Einzug der SB nach Schadenregulierung

Rückwärtsdeckung
AK Thüringen: bei Verzicht Beitragsnachlass in Höhe 20% im ersten Vertragsjahr
Kammer ohne RV: kein Verzicht möglich

veröffentlicht am 24.10.2005 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): Vorteilsleistungen, News

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