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Vierte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Thüringer Staatsanzeiger, Bild: Architektenkammer Thüringen

Im Thüringer Staatsanzeiger, Nr. 16/2020, vom 20. April 2020, wurde auf Seite 613 die Vierte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (vom 2. April 2020) veröffentlicht. Einsehen können Sie die Vorschriften über die folgenden Links: 

Hinweis: Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die Regelungen zur Vergabe freiberuflicher Leistungen. Das Thüringer Vergabegesetz und damit auch die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge gelten nur für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen, freiberufliche Leistungen fallen nicht darunter. Diese können im Unterschwellenbereich grundsätzlich freihändig vergeben werden.

veröffentlicht am 24.04.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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