Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 19/2022

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 19/2022 vom 15. August wurde das „Vierte Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung vom 29. Juli 2022“ veröffentlicht.

Künftig dürfen Windkraftanlagen in Thüringen nur bei einem Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden errichtet werden. Dieser Grundsatz gilt nicht, wenn bestehende oder zukünftige Raumordnungs- und Flächennutzungspläne etwas Anderes festlegen. Er gilt zudem nicht für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von nicht mehr als 50 Metern.

Den Gesetzestext können Sie über folgenden Link einsehen:

veröffentlicht am 16.09.2022 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken