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VOB 2012 seit 19. Juli gültig

Geänderte Vergabeverordnung

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sind Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber sowie Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen geregelt.

Mit Veröffentlichung der geänderten Vergabeordnung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 33 vom 18. Juli 2012 ist die VOB 2012 zum 19. Juli 2012 in Kraft gesetzt worden.

Informationen zu den Änderungen gegenüber 2009, Einführungserlass und Bekanntmachungstext der VOB A Abschnitte 2 und 3 Ausgabe 2012 auf den Seiten des BMVBS:
http://www.bmvbs.de/DE/BauenUndWohnen/Bauwesen/Bauauftragsvergabe/VergabeUndVertragsordnungFuerBauleistungenVOB/vergabe-und-vertragsordnung-fuer-bauleistungen-vob_node.html

veröffentlicht am 22.08.2012 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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