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Wahl der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes

Stellen Sie sich zur Wahl und nehmen Sie Einfluss auf die Gestaltung des Versorgungswerks und seiner Leistungen!

Wahlen 2021, Bild: Versorgungswerk der AK Sachsen

Für die neue Vertreterversammlung des Versorgungswerkes mit Legislatur vom 1. November 2021 bis zum 31. Oktober 2026 stehen in diesem Jahr die Wahlen an.

Alle Mitglieder der Architektenkammer Thüringen sind aufgerufen, von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich als Kandidatin bzw. Kandidat für die Wahl aufstellen zu lassen und an der künftigen Gestaltung des Versorgungswerks und seiner Leistungen mitzuwirken. Die Vertreterversammlung trifft sich einmal im Jahr in Dresden, ein weiterer jährlicher Arbeitstermin gilt der internen Information und Weiterbildung.

Das Versorgungswerk ist ein System zur Absicherung der Risiken Alter, Invalidität und Hinterbliebene, welches ausschließlich die Angehörigen der kammerfähigen Freien Berufe versorgt. Es vertritt momentan etwa 5.000 Mitglieder in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern und verwaltet seinen eigenen Kapitalstock.

Weitere Informationen können Sie der Ersten Wahlbekanntmachung sowie der Website des Versorgungswerks unter www.vwaks.de entnehmen.

Sollten Sie Fragen zu Aufgaben und Arbeitsumfang haben, können Sie sich gern an die die gegenwärtigen Thüringer Vertreterinnen und Vertreter (siehe https://architekten-thueringen.de/mitglieder/versorgungswerk/) oder die Geschäftsstelle wenden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann reichen Sie Ihren Wahlvorschlag bis zum 4. Mai 2021 beim Versorgungswerk ein. Das Formular für einen Wahlvorschlag wird jedem Teilnehmer des Versorgungswerks persönlich zugesandt.

veröffentlicht am 29.03.2021 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Versorgungswerk

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