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Wahl der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes: Erste Wahlbekanntmachung

Mitteilung zum Versorgungswerk

Wahlen 2021, Bild: Versorgungswerk der AK Sachsen

Wahl zur 7. Wahlperiode der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen vom 01.11.2021 bis 31.10.2026

1. Informationen zur Wahl
Die Wahl der aus Vertretern der Architektenkammern Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen erfolgt nach Maßgabe der Wahlordnung für die durch Wahl zu ermittelnden Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen vom 26.10.1994, geändert in der Fassung vom 16.09.2020, veröffentlicht im DAB 01/2021, Ausgabe Ost, Teil Sachsen, S. 37 ff.

Die Anzahl der Mitglieder der Vertreterversammlung ergibt sich pro Architektenkammer aus einem Mitglied unabhängig von der Teilnehmerzahl und einem Mitglied pro volle 300 Teilnehmer am Versorgungswerk.

Die 7. Vertreterversammlung wird bestehen aus

  • für den Bereich der Architektenkammer Sachsen: 9 Mitgliedern,
  • für den Bereich der Architektenkammer Thüringen: 5 Mitgliedern,
  • für den Bereich der Architektenkammer Sachsen-Anhalt: 3 Mitgliedern und
  • für den Bereich der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: 2 Mitgliedern.

Für jeweils zwei gewählte Mitglieder soll mindestens ein Nachfolgemitglied gewählt werden.

Der Verwaltungsausschuss hat am 11.11.2020 beschlossen, dass die Wahl der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes 2021 als kombinierte Brief-Online-Wahl durchgeführt wird. Dabei werden die Namen der für die Kammerbereiche aufgestellten Kandidaten auf die der jeweiligen Architektenkammer zugeordneten Stimmzettel des Versorgungswerkes gesetzt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie in seinem Kammerbereich Vertreter gewählt werden. Nach dem Höchstzahlverfahren werden dann die Vertreter sowie deren Nachfolgevertreter gewählt. Jeder Wahlberechtigte kann entweder nur online oder nur per Brief wählen. Bei doppelter Stimmabgabe zählt die Online-Wahl.

Das Wählerverzeichnis für den Bereich der Architektenkammer Sachsen wird in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Sachsen sowie in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks zur persönlichen Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten ausgelegt. Die Wählerverzeichnisse für die Bereiche der Architektenkammern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werden jeweils in den entsprechenden Geschäftsstellen der Architektenkammern ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 19.03. bis zum 15.04.2021.

Die Geschäftszeiten der Geschäftsstellen der Architektenkammern und des Versorgungswerkes sind: montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr. Gegebenenfalls gelten coronabedingt veränderte Öffnungszeiten.

Weiterhin besteht während der Auslegungszeit für Teilnehmer die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis in einem geschützten Bereich der Homepage des Versorgungswerkes (www.vwaks.de/Wahl 2021) einzusehen. Die erforderlichen Zugangsdaten werden den Wahlberechtigten persönlich zugestellt.

Das Versorgungswerk fordert hiermit alle Teilnehmer auf, ihre Wahlvorschläge bis zum 04.05.2021, 17:00 Uhr einzureichen und somit Einfluss auf die künftige Gestaltung der Einrichtung und seiner Leistungen zu nehmen. Das entsprechende Formular für einen Wahlvorschlag wird jedem Teilnehmer persönlich zugesandt. Die Wahlordnung sieht die fristwahrende Einreichung per Post, als PDF per E-Mail (versorgungswerk@vwaks.de) oder per Telefax (0351 318 24 20) vor.

2. Zeitlicher Ablauf der Wahl
Der Wahlvorstand hat folgenden Terminablauf bestätigt:

  1. Auslegen der Wählerverzeichnisse in Geschäftsstellen der Architektenkammern und des Versorgungswerkes: 
    19.03.–15.04.2021
  2. Einreichen der Wahlvorschläge:
    bis 04.05.2021
  3. Versand der Wahlunterlagen an jeden Teilnehmer:
    bis 01.07.2021
  4. Wahlzeit:
    01.07.–21.07.2021
  5. Auszählen der Stimmen:
    ab 22.07.2021
  6. Benachrichtigung der gewählten Kandidaten:
    ab 26.07.2021
  7. Bekanntgabe des Wahlergebnisses im DAB:
    01.09.2021
  8. Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung mit Wahl des Verwaltungsausschusses:
    15.09.2021
  9. neue Wahlperiode:
    01.11.2021–31.10.2026

Bitte beachten Sie, dass Ihr Stimmzettel spätestens um 17:00 Uhr am letzten Wahltag, also am 21.07.2021, in der Geschäftsstelle des Versorgungswerkes, Goetheallee 37, 01309 Dresden, eingegangen sein muss bzw. dass bis zu diesem Zeitpunkt Ihre Online-Stimmabgabe erfolgt sein muss.

Der Wahlvorstand des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen

veröffentlicht am 25.02.2021 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Versorgungswerk

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