Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Wahlaufruf zur Wahl der Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen

Stellen Sie sich zur Wahl - oder unterstützen Sie ein Mitglied mit Ihrer Unterschrift in seiner bzw. ihrer Kandidatur!

1 Bild vergrößern
Kammerwahlen 2013, Bild: AKT

Alle Mitglieder werden aufgerufen, von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich als Kandidat für die Wahl der Vertreterversammlung aufstellen zu lassen, um die Geschicke des Berufsstandes mitzugestalten.

Der Wahlvorstand hat zur Durchführung der Wahl im DAB Ost 01/2013 und im Internet unter
http://www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl2013/ die Wahlbekanntmachung sowie die Wahlordnung veröffentlicht. Weitere Informationen zur Wahl entnehmen Sie bitte der fortlaufenden Berichterstattung im DAB sowie dem Internet.

Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 4. März 2013 bis zum 2. April 2013 beim Vorsitzenden der Kammergruppe des jeweiligen Wahlbezirks und in der Geschäftsstelle der AK Thüringen eingesehen werden (entsprechend Anlage 2 der Wahlbekanntmachung). Jedes Mitglied wird gebeten, seine Mitgliedsdaten zu überprüfen und Änderungen mitzuteilen, um das Wählerverzeichnis ggf. zu aktualisieren.

Die Wahlvorschläge müssen unter Verwendung des beigefügten Wahlvorschlages unbedingt den Vorgaben gemäß Punkt IV. der Wahlbekanntmachung entsprechen. Das Wahlvorschlagsformular liegt bei den unter Anlage 2 der Wahlbekanntmachung genannten Kammergruppenvorsitzenden sowie in der Geschäftsstelle der AK Thüringen im genannten Zeitraum aus und kann dort abgefordert bzw. abgeholt werden. Darüber hinaus kann das Wahlvorschlagsformular auch über das Internet unter http://www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl2013/ als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Beim Wahlvorschlag ist unbedingt zu beachten:

  • Einzusenden ist das Original mit zwei Abschriften.
  • Getrennt wird nach Wahlbezirken.
  • Benötigt werden vollständige Angaben zum Kandidaten und dessen schriftliche Einwilligungserklärung.
  • Mindestens fünf Wahlberechtigte, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen zwingend der gleichen Fachrichtung und dem gleichen Wahlbezirk angehören.
  • Die Unterschriften des Kandidaten und der unterstützenden Wahlberechtigten sind im Original zu leisten.
  • Bei Abgabe des Wahlvorschlages an den Wahlvorstand ist die Frist bis zum 2. April 2013, 18:00 Uhr unbedingt einzuhalten (Posteingang, nicht per Fax!).

Auf dem Formblatt des Wahlvorschlags wird dem Kandidat zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, mit einem kurzen Statement zu begründen, warum er bzw. sie sich zur Wahl stellt. Diese Angaben sind freiwillig. Sie sind als erster Baustein für die Mitglieder gedacht, um mit den Kandidaten näher ins Gespräch zu kommen. Da die Statements kein zwingender Bestandteil des Wahlvorschlags sind, werden sie nach Eingang beim Wahlvorstand vom offiziellen Wahlvorschlagsformular abgetrennt. Die Kandidatenliste mit den entsprechenden Statements wird unterteilt nach Wahlbezirken in der Geschäftsstelle und beim Vorsitzenden der Kammergruppe des jeweiligen Wahlbezirks zur Einsichtnahme ausgelegt. Beim Vorsitzenden der Kammergruppe liegen neben der Liste des eigenen Wahlbezirks ebenso die Listen der Wahlbezirke Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung aus. Die Kandidatenliste wird darüber hinaus im passwortgeschützten Online-Mitgliederbereich der AK Thüringen veröffentlicht.

veröffentlicht am 24.01.2013 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Kammergremien, News, Berufspolitik / Kammerarbeit

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken