Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Wahlaufruf zur Wahl der Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen

Stellen Sie sich zur Wahl - oder unterstützen Sie ein Mitglied mit Ihrer Unterschrift in seiner bzw. ihrer Kandidatur!

Kammerwahl 2018, Bild: Architektenkammer Thüringen

Alle Mitglieder werden aufgerufen, von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich als Kandidatin bzw. Kandidat für die Wahl der Vertreterversammlung aufstellen zu lassen, um die Geschicke des Berufsstandes mitzugestalten.

Der Wahlvorstand hat zur Durchführung der Wahl im DAB Ost 01/2018 und im Internet unter www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/ die nebenstehende Wahlbekanntmachung veröffentlicht. Weitere Informationen zur Wahl entnehmen Sie bitte der fortlaufenden Berichterstattung im DAB und dem Internet.

Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 19. Februar 2018 bis zum 19. März 2018 beim Vorsitzenden der Kammergruppe des jeweiligen Wahlbezirks sowie in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen (Anlage 2 der Wahlbekanntmachung) eingesehen werden. Jedes Mitglied wird gebeten, seine Mitgliedsdaten zu überprüfen und Änderungen mitzuteilen, um das Wählerverzeichnis ggf. zu aktualisieren.

Die Wahlvorschläge müssen unter Verwendung des beigefügten und ebenfalls im DAB Ost 01/2018 veröffentlichten Wahlvorschlagsformulars den Vorgaben gemäß Punkt IV. der Wahlbekanntmachung entsprechen. Beim Wahlvorschlag ist unbedingt zu beachten:

  • Einzusenden ist das Original mit zwei Abschriften.
  • Getrennt wird nach Wahlbezirken.
  • Benötigt werden vollständige Angaben zur Kandidatin/zum Kandidaten und deren/dessen schriftliche Einwilligungserklärung.
  • Mindestens fünf Wahlberechtigte, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen zwingend der gleichen Fachrichtung und dem gleichen Wahlbezirk angehören.
  • Die Unterschriften der Kandidatin/des Kandidaten und der unterstützenden Wahlberechtigten sind im Original zu leisten.
  • Bei Abgabe des Wahlvorschlages an den Wahlvorstand ist die Frist bis zum 19. März 2018, 18:00 Uhr unbedingt einzuhalten (Posteingang, nicht per Fax!).

Auf dem Formblatt des Wahlvorschlags wird der Kandidatin/dem Kandidat zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, mit einem kurzen Statement von maximal 1000 Zeichen zu begründen, warum sie bzw. er sich zur Wahl stellt. Auch besteht die Option, ein Porträtfoto einzureichen. Die Angaben sind freiwillig und werden auf der Themenseite zur Kammerwahl 2018 unter www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/ veröffentlicht. Wir bitten jedoch, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um die Wähler/innen bei der Meinungsbildung zu unterstützen. Bitte schicken Sie das Statement (in digitaler Form, aber nicht als gescanntes Dokument) und das Foto (im Seitenverhältnis 1:1) bis spätestens 19. März 2018 an die E-Mail-Adresse wahl@architekten-thueringen.de.

Die Kandidatenliste wird darüber hinaus unterteilt nach Wahlbezirken in der Geschäftsstelle und beim Vorsitzenden der Kammergruppe des jeweiligen Wahlbezirks zur Einsichtnahme ausgelegt. Beim Vorsitzenden der Kammergruppe liegen neben der Liste des eigenen Wahlbezirks ebenso die Listen der Wahlbezirke Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung aus.

THEMENSEITE ZUR KAMMERWAHL 2018:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/

veröffentlicht am 22.01.2018 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Kammergremien, Berufspolitik / Kammerarbeit

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken