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Website zu Nachweisberechtigten in Thüringen erneuert

Gemeinsames Portal von Architektenkammer Thüringen und Ingenieurkammer Thüringen

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nachweisberechtigte-thueringen.de, Bild: Architektenkammer Thüringen

Seit wenigen Tagen ist die überarbeitete gemeinsame Website von Architektenkammer Thüringen und Ingenieurkammer Thüringen zu den in Thüringen eingetragenen Nachweisberechtigten für Brandschutz und Standsicherheit abrufbar. Veröffentlicht sind die aktuellen Listen unter der Domain www.nachweisberechtigte-thueringen.de (ehemals www.thueringer-bauordnung.de). Die Listen können nach Art der Nachweisberechtigung, nach Kammer, nach Region (einschließlich interaktiver Thüringenkarte) sowie nach Stichwort durchsucht werden.

Die Website wurde auch technisch an die Anforderungen der Zeit angepasst – so reagiert das Layout nun flexibel auf die jeweilige Größe des Monitors bzw. Browserfensters und ist somit für die unterschiedlichen Endgeräte - von Smartphones über Tablets bis hin zu Widescreen-Bildschirmen - optimiert.

Die Listen zur Eintragung der Nachweisberechtigung für Standsicherheit und Brandschutz werden gemäß § 65 Abs. 5 ThürBO von  der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen gemeinsam geführt. Die Verwaltung der Liste der Nachweisberechtigung für Brandschutz erfolgt in der Architektenkammer Thüringen. Die Verwaltung der Liste der Nachweisberechtigung für Standsicherheit erfolgt in der Ingenieurkammer Thüringen.

Zur Website: http://nachweisberechtigte-thueringen.de/

veröffentlicht am 06.07.2016 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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