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Wichtige Informationen zum Befreiungsrecht von der Deutschen Rentenversicherung Bund

Mitteilung zum Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen

Versorgungswerk der AK Sachsen, Bild: Versorgungswerk der AK Sachsen

Das Bundessozialgericht hat mit Entscheidung vom 31.10.2012 grundlegende Neuerungen zum Befreiungsverfahren von der Deutschen Rentenversicherung Bund formuliert:

Antragsteller müssen ab sofort bei jedem Wechsel ihrer Beschäftigung zwingend einen neuen Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen.

Weitere Informationen hierzu sowie zur Absenkung der Verrentungssätze entnehmen Sie bitte der beigefügten PDF-Datei "Wichtige Informationen zum Befreiungsrecht von der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie zur Absenkung Verrentungssätze".

Das Informationsblatt zum Versorgungswerk der AK Sachsen wurde entsprechend aktualisiert.

Ansprechpartner:
Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Geschäftsstelle
Goetheallee 37
01309 Dresden
Telefon: +49 (0)351-3 18 24-0
Fax: +49 (0)351-3 18 24-20
E-Mail: versorgungswerk@vwaks.de
WWW: http://www.vwaks.de/

veröffentlicht am 17.05.2013 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Versorgungswerk

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