Wie sich Hartz IV auf Mieter und Eigentümer auswirkt
Pressemitteilung 12/04 vom Ring Deutscher Makler (RDM), Landesverband Thüringen e.V.
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Reform der Arbeitslosenhilfe – Ermessungsspielraum bei akzeptierter Miethöhe
(Meiningen, d. 03.08.2004) Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum so genannten Arbeitslosengeld II fließt vermehrt auch (Immobilien-) Vermögen in die Berechnung ein. Insgesamt drei Millionen Menschen sind von der Reform betroffen, die ab Januar 2005 in Kraft treten soll. Darauf weist der Ring Deutscher Makler (RDM), Landesverband Thüringen, hin.
Die Struktur des Arbeitslosengeldes II, das nach einem Jahr das Arbeitslosengeld I ablöst (bei über 55-Jährige nach 18 Monaten) orientiert sich an der Sozialhilfe. Das heißt, es gibt einen Grundbetrag, der in Ostdeutschland bei 282,- Euro liegt. Für Kinder und Lebenspartner gibt es weitere Zuschläge.
Von dieser Summe müssen alle Kosten getragen werden. Kaltmiete und Nebenkosten werden allerdings von der Kommune übernommen. Diese können im Einzelfall entscheiden, bis zu welcher Höhe sie die Miete noch tragen. Im Bundesdurchschnitt liegt derzeit die Obergrenze der Warmmiete bei Sozialhilfeempfängern bei 353,- Euro. Vermutlich orientieren sich die Ämter an den örtlichen Mietspiegeln.
Liegt die Miete über einen bestimmten Satz, akzeptiert die Arbeitsvermittlung eine Weile auch die höheren Wohnkosten.
„Danach wird sie vermutlich den Druck erhöhen, so dass der Mieter eine neue Bleibe sucht“, erklärt Landesvorsitzender Jochen Steinbach. Wobei die Kommunen den Umzug zahlen müssen, falls sie ihn erfordern. Dieser kann jedoch teurer werden als die Miete weiter zu bezahlen, denn beim Wohnungswechsel summieren sich Renovierungskosten, Maklercourtage, Kaution und Umzugskosten schnell auf einige tausend Euro.
Wohneigentum: Laufende Kosten und Zinsen werden übernommen
Auch bei Eigentümern von Wohnungen und Häusern werden sich die kommunalen Jobcenter an den Regeln der heutigen Sozialhilfe orientieren. Für eine Familie mit zwei Kindern halten sie eine Wohnung mit hundert Quadratmetern beziehungsweise ein Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern für angemessen. Ob größere Häuser mit Hartz IV im Zweifelsfall verkauft werden müssen, hänge von der individuellen Situation der Arbeitssuchenden ab und insbesondere davon, ob die Immobilie abbezahlt ist. Aber auch hier haben die Jobcenter einen Ermessensspielraum. Auch wer zu zweit auf 120 Quadratmetern Wohnfläche wohnt, muss die Immobilie vermutlich nicht veräußern. Leben zwei Personen dagegen in einem luxuriösen Haus mit über 300 Quadratmetern Wohnfläche, ist dieser Spielraum ausgereizt und die Eigentümer würden zum Verkauf gezwungen. Die Jobcenter übernehmen die laufenden Kosten der Immobilieneigentümer (Steuern, Versicherungen, Müllabfuhr etc.). Wird das Haus noch abbezahlt, werden zudem die Hypothekenzinsen übernommen, nicht jedoch die Tilgung. Eventuell besteht die Möglichkeit, für einige Jahre die Tilgung auszusetzen. Dies muss der Arbeitslose jedoch mit seiner Bank individuell klären.
Eine zweite Säule des Arbeitslosengeldes II ist das gegenseitige finanzielle Einstehen von Paaren – ganz gleich ob verheiratet oder nicht. Wird demnach ein Partner arbeitslos, dann muss der andere für ihn finanziell aufkommen. Vorausgesetzt der Partner hat entsprechend viel Vermögen und verdient ausreichend. Dies bedeutet beispielsweise auch, dass Paare, die im Eigenheim leben, keine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn einer der beiden arbeitslos wird. Auf diese Weise werden bundesweit künftig 500.000 Langzeitarbeitslose keine Unterstützung mehr erhalten. Kinder oder Eltern werden nicht zur Kasse gebeten.
Immobilien, die der Eigentümer nicht selbst nutzt, sondern vermietet hat, muss er verkaufen, bevor Hartz IV für seinen Lebensunterhalt aufkommt. Es nutzt auch nichts, dieses Vermögen auf die Kinder zu übertragen: Die Schenkung müsste mindestens zehn Jahre zurückliegen – andernfalls wird sie rückgängig gemacht.
Diese sowie weitere Pressetexte finden Sie auch auf der Website des RDM/ LV Thüringen, Rubrik: Presse.