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Wohnungsbauförderung

Neue Förderrichtlinien des Freistaates Thüringen

Im Thüringer Staatsanzeiger Ausgabe: Nr. 19/2016 vom 09.05.2016 wurden durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die folgenden Förderrichtlinien bekanntgegeben:

  • Richtlinie für die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zur Innenstadtstabilisierung im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2016 bis 2018 (Innenstadtstabilisierungsprogramm - ISSP) - Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 18. April 2016
  • Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen für die Programmjahre 2016 bis 2018 (ThürModR-Mietwohnungen) - Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 18. April 2016
  • Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und des barrierefreien Umbaus in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen in den Programmjahren 2016 und 2017 (Thüringer Barrierereduzierungsprogramm - ThürBarR) - Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 18. April 2016
  • Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen für die Programmjahre 2016 bis 2018 (ThürModR-Eigenwohnraum) - Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 18. April 2016

Die Förderrichtlinien sind bei der Kostenplanung und Beratung der Bauherren zu berücksichtigen. Sie sind auch online einsehbar, unter: http://www.thueringen.de/th9/tmil/bau/wohnungsbau/wohnraumfoerderungsprogramme_th/

veröffentlicht am 13.06.2016 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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