Wohnungsbaurecht
Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechtes (WoFG)
Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungsbaurechts ist vom Deutschen Bundestag, mit Zustimmung des Bundesrates, auf Grund der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen als Gesetz beschlossen worden und tritt somit vorbehaltlich Absatz 2 und 3 des Artikels 28 am 01. Januar 2002 in Kraft.